Mutmasslicher Messerstecher von Nürnberg (D) schweigt weiter
Die Polizei nahm den mutmasslichen Messerstecher von Nürnberg (D) fest. Doch dieser will keine Auskunft geben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der mutmassliche Messerstecher sagt nichts zu den Vorwürfen.
- Er soll am Donnerstag drei Frauen schwer verletzt haben.
Nach der Festnahme des mutmasslichen Messerstechers von Nürnberg (D) wertet die Polizei in Deutschland weiter Hinweise zu dem Fall aus. Mehr als 200 seien bisher eingegangen, sagte eine Sprecherin heute Montag. Details nannte sie nicht.
Der 38 Jahre alte Tatverdächtige schweigt immer noch zu den Vorwürfen, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf Anfrage erklärte.
Der Deutsche soll am vergangenen Donnerstag drei Frauen im Alter von 26, 34 und 56 Jahren niedergestochen haben. Alle drei Opfer wurden am Oberkörper schwer verletzt – zwei der Frauen waren zeitweise in Lebensgefahr.
Nach Zeugin gesucht
Die Polizei sucht nun nach einer möglichen Zeugin, die in der Nähe eines Tatorts im Stadtteil St. Johannis mit einem Hund unterwegs war und etwas gesehen haben könnte. Von ihr erhofften sich die Beamten nützliche Hinweise, sagte die Polizeisprecherin.
Der laut Staatsanwaltschaft gebürtig aus Sachsen-Anhalt stammende Mann – zuvor hiess es fälschlicherweise, er sei gebürtiger Thüringer – sitzt seit vergangenem Freitag wegen Diebstahls in Untersuchungshaft. Er hatte versucht, in einem Geschäft ein Käsemesser zu stehlen.
«Zeitnah» Haftbefehl
Die Anklagebehörde will auch «zeitnah» Haftbefehl wegen versuchten Mordes in drei Fällen beantragen. Weil der Mann schon in U-Haft sitze, gebe es erst einmal keinen Grund zur Eile, sagte eine Sprecherin. Der Haftantrag werde höchstwahrscheinlich noch diese Woche gestellt.
Eine Polizeistreife hatte den mehrfach vorbestraften Mann ohne festen Wohnsitz in der Nähe der Tatorte in Gewahrsam genommen. Auf ihn hatten die Beschreibungen der Opfer sowie von Zeugen gepasst. Zudem hatte er die Tatwaffe dabei – ein Messer. Für die Ermittler erhärtete sich der Tatverdacht unter anderem durch DNA-Spuren eines Opfers an dem Tatmesser.