Kanton Luzern: Zwölf fahrunfähige Autofahrer angehalten
Die Luzerner Polizei hat in den von Donnerstag bis Montag 12 Personen angehalten, welche unter Einfluss von Alkohol oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkten.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Luzern wurden von Donnerstag bis Montag Verkehrskontrollen durchgeführt.
- Dabei wurden acht Personen angehalten, die unter Alkoholeinfluss am Steuer sassen.
- Zudem wurden vier Autofahrer angehalten, die unter Einfluss von Drogen standen.
Die Luzerner Polizei hat vom Donnerstagabend bis am frühen Montagmorgen in verschiedenen Gemeinden im Kanton Luzern acht Autofahrer angehalten und kontrolliert, welche alkoholisiert unterwegs waren.
Die Atemalkoholproben ergaben Werte von 0,51 bis 0,97 mg/l. Die Männer sind im Alter von 20 bis 50 Jahren. Weiter wurden in den Gemeinden Luzern und Kriens vier Fahrzeuglenker angehalten und kontrolliert, welche unter Einfluss von Betäubungsmittel standen.
Bei allen vier Männern zeigte ein Drogenschnelltest ein positives Resultat. Die Männer sind im Alter von 21 bis 58 Jahren.
Alle Fahrzeuglenker dürfen bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamtes kein Motorfahrzeug mehr führen. Die Beteiligten werden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.
Nur im fahrfähigen Zustand fahren
Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden appelliert die Polizei an die Eigenverantwortung und ruft in Erinnerung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause, wenn Sie Anlässe besuchen, bei denen Sie Alkohol konsumieren.
Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrdienste, welche über die Festtage zur Verfügung stehen.
Organisieren Sie Fahrgemeinschaften. Sprechen Sie vorher ab, wer fährt und dabei auf den Konsum von Alkohol verzichtet. Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen. Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer. Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.