Aargauer müllt Wohnung zu – Beiständin in Kritik

Im Aargau lässt ein Mann seine Wohnung verwahrlosen, die Beiständin nimmt Hinweise und Warnungen nicht ernst. Der Vermieter macht ihr schwere Vorwürfe.

Wegen einer vermüllten Wohnung steht eine Beiständin in der Kritik. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Region Baden liess ein Mann seine Wohnung verwahrlosen.
  • Seine Beiständin nahm zwei Hinweise und Warnungen nicht ernst.
  • Nun fordert der Vermieter, dass der Erwachsenenschutzdienst den Schaden bezahlt.

Müllberge, die den ganzen Boden bedecken. Unzählige Bierdosen, Zeitungen, Servietten, Zigarettenstummel und Essensverpackungen überall verstreut. Dieses Bild zeigte sich, als FDP-Grossrat Adrian Schoop eine Wohnung der «Aargauer Zeitung» und «Tele M1» öffnet.

Bis vor Kurzem lebte noch ein hilfsbedürftiger Mann hier, der nun in ein betreutes Wohnen gebracht wurde. Der Zustand der Wohnung in der Region Baden, die Schoop gehört, kam durch einen Wasserschaden ans Licht: Das Wasser war aus der mit Zeitungen und Fäkalien verstopften Toilette geflossen. Es tropfte in weitere Wohnungen und in die Elektroverteilung, der Strom im Haus fiel aus. Anzeichen, dass in der Wohnung etwas nicht stimmt, gab es aber schon früher.

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Bereits im April nahm der Hauswart einen Gestank aus der Wohnung wahr, die Beiständin des hilfsbedürftigen Mannes wurde darauf hingewiesen. Die Frau, die beim Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (Kesd) Baden angestellt war, nahm den Hinweis nicht ernst. Der Mann habe ihr gesagt, der «Gestank» stamme nicht aus seiner Wohnung. Der Hauswart solle besser darauf achten, wo er herkomme.

Und drei Jahre zuvor hatten Handwerker die Liegenschaftsverwaltung auf den «sehr schmutzigen und hygienisch bedenklichen» Zustand der Wohnung hingewiesen. Es seien auch Fäkalienrückstände gefunden worden. Damals antwortete die Beiständin, sie kümmere sich um eine Haushaltshilfe.

Kesd verteidigt Beiständin

Nun muss die Wohnung totalsaniert, die Küche und die Fussbodenplättli ersetzt werden. Den Schaden schätzt Vermieter Schoop auf 30'000 bis 50'000 Franken. Er hofft, die Räumungs- und Sanierungskosten von der Kesd zurückzuerhalten. Er wirft der Beiständin vor, die «grobfahrlässige Sachbeschädigung» durch ihre Sorgfaltspflichtverletzung verursacht zu haben.

Die Kesd aber nimmt die Beiständin in Schutz und weist die Vorwürfe zurück. Sereina Müller, Vorsitzende der Geschäftsleitung, sagt gegenüber der «Aargauer Zeitung», die Kesb ordne jeweils die Massnahmen an. Darauf stützten sich die Aufgaben und Kompetenzen der Berufsbeiständin. Sie sehe keine Fehleinschätzung und keine Sorgfaltspflichtverletzung.