Alice Weidel der AfD beschäftigt Zürcher Oberstaatsanwaltschaft

Für den Wahlkampf 2017 soll die AfD-Politikerin Alice Weidel Spenden aus der Schweiz bekommen haben. Nun bittet Deutschland die Schweiz um Rechtshilfe.

Alice Weidel soll Geld für ihren Wahlkampf aus der Schweiz bekommen haben. - EPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Konstanzer Staatsanwälte reichte in Zürich ein Gesuch für ein Verfahren gegen Weidel ein.
  • Massgeblich wird die Frage, ob die Sachverhalte auch in der Schweiz strafbar wären.

In der Spendenaffäre um die deutsche AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hat Deutschland die Schweiz um Rechtshilfe gebeten. Ein entsprechendes Gesuch der Staatsanwaltschaft Konstanz im Verfahren gegen Alice Weidel und weitere Personen ist bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eingegangen.

Ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigte einen entsprechenden Bericht des «SonntagsBlick». Das Rechtshilfegesuch sei am Freitag eingegangen, sagte der Sprecher heute Montag zu Keystone-SDA. Die Verfahrenshoheit liege bei der Staatsanwaltschaft Konstanz.

Parteienfinanzierung in der Schweiz nicht strafbar

Man prüfe nun den Inhalt und nehme eine rechtliche Beurteilung des Ersuchens vor, hiess es bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft weiter. «Massgeblich ist dabei die Frage, ob die im Rechtshilfegesuch dargelegten Sachverhalte auch in der Schweiz strafbar wären.»

Im Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Konstanz geht es um den Tatbestand der verbotenen Parteienfinanzierung und um weitere Tatbestände. In der Schweiz ist Parteienfinanzierung nicht strafbar.

Deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen Weidel wegen einer mutmasslich illegalen Wahlkampfspende 2017 aus der Schweiz in der Höhe von 130'000 Euro (146'000 Franken). Wer der Spender ist, ist unklar. Der Absender der Zahlung, ein Zürcher Pharmaunternehmen, betonte bislang, es habe nur treuhänderisch für einen Geschäftsfreund gehandelt.

Sowohl die AfD-Parteispitze als auch Weidel beteuern, sie würden den Spender nicht kennen. Weidel erklärte zudem, das Geld sei zurückgezahlt worden.