Anklage wegen Mordes nach Leichenfund in Aargauer Höhle
Das Bezirksgericht Brugg-Zurzach hat im Fall Bruggerberg-Höhle eine Mordanklage erhoben. Dem 22-Jährigen droht eine lange Freiheitsstrafe.
Das Wichtigste in Kürze
- In einer Höhle am Bruggerberg AG kam es 2019 zu einem Mord.
- Nun hat das Bezirksgericht eine Anklage gegen einen 22-Jährigen erhoben.
- Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten.
Im April 2019 hat ein 22-jähriger Mann einen Freund in einer Höhle am Bruggerberg AG eingeschlossen. Das 24-jährige Opfer erfror. Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft gegen den geständigen Schweizer Anklage unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragt laut Mitteilung vom Dienstag eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, den Freund aus dem Kanton Zürich am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in der Höhle eingesperrt und den Eingang verschüttet zu haben.
In der Folge verstarb das hilflose Opfer an Unterkühlung und wurde erst knapp ein Jahr später zufällig von Passanten gefunden.
Beschuldigter ist geständig
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod des jungen Mannes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt zu haben. Deshalb werde Anklage wegen Mordes erhoben, wie es in der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau weiter heisst.
Weiter wird dem Mann vorgeworfen, er habe bereits am 31. März 2019, anlässlich einer gemeinsamen Wanderung im Tessin, einen Mordversuch auf das spätere Opfer verübt. Der Beschuldigte soll den jungen Zürcher auf einem Berggrat in Tötungsabsicht so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte und nur durch Glück mit leichten Verletzungen überlebte.
Der Beschuldigte sei betreffend die Tötung geständig. Zum weiteren Aussageverhalten und zum detaillierten Motiv will sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern.
Dem Beschuldigten werden zudem weitere, weniger schwerwiegende Delikte, namentlich mehrfacher, teilweise versuchter, Diebstahl und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.