Appenzeller Wirt büsst «No Shows» mit 100 Franken
Seit Corona haben die Restaurants ein zunehmendes Problem: Gäste reservieren einen Tisch, tauchen aber nicht auf. Ein Wirt kämpft mit saftigen Bussen dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Restaurant Truube in Gais AR reservieren Gäste oft Tische, kommen dann aber nicht.
- Dem Beizer reicht es jetzt: Er büsst sogenannte No-Shows mit 100 Franken pro Person.
- Weisen Restaurants vorher daraufhin, ist das rechtlich völlig legitim.
Der Appenzeller Wirt Thomas Manser ist frustriert. Immer wieder reservieren Gäste bei ihm einen Tisch, ohne schliesslich aufzutauchen.
Für seine Beiz, die Truube in Gais AR, sind solche No-Shows ein grosses Problem: «Wir kochen frisch und kaufen anhand der Reservationen ein», sagt er zu «Radio FM1». Sein Betrieb sei darauf angewiesen, dass die Gäste dann auch auftauchen. «Sonst machen wir Verluste.»
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Dem Phänomen will der Beizer nun ein Ende setzen. Bei einer Reservation in seinem Restaurant wird man informiert: «Bei Absage weniger als einen Tag vorher oder bei Nichterscheinen wird der Kostenanteil von 100 Franken pro Person verrechnet.» Diesen Hinweis muss man bestätigen, ansonsten gibt es keine Reservation.
«Wir wollen das grundsätzlich nicht machen, aber wir sind einfach dazu gezwungen worden», sagt Manser. «Die Rechnung wird meistens anstandslos bezahlt.»
«No-Shows» nehmen zu
Der Appenzeller ist nicht der einzige, der mit Reservationssündern zu kämpfen hat. Iris Wettstein vom Branchenverband Gastrosuisse sagt auf Anfrage von Nau.ch: «Leider haben No-Shows die letzten Jahre kontinuierlich zugenommen.»
Aus diesem Grund sei es verständlich, dass No-Show-Gebühren mittlerweile vermehrt erhoben werden. In der Schweiz seien die Restaurants in Sachen Bussen aber vergleichsweise noch immer zurückhaltend.
Ein weiteres Restaurant, das sich vor No-Shows schützt, ist das Dolder Grand in Zürich. Dort muss man seit Jahren schon eine Anzahlung von 100 Franken pro Person leisten.
100-Stutz-Bussen sind legal
100 Stutz für eine verpasste Reservation – ein happiger Betrag. «Selbstverständlich ist dies zulässig», betont Wettstein auf Anfrage. Einfach so eine Busse zu verhängen, das geht aber nicht, so Rechtsprofessor Roger Rudolph von der Universität Zürich.
Er sagt zu Nau.ch: «Das würde voraussetzen, dass dies vorher so abgemacht wurde. Zum Beispiel, wenn der Gast bei der Bestellung Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, die eine solche Busse vorsehen.»
Doch auch ohne Regelung könnte es unter Umständen für Gäste teuer werden, wenn sie ihre Reservation schwänzen. Denn: «Denkbar ist, dass der Wirt nachträglich Schadenersatz geltend machen kann, wenn er den Tisch nicht mehr loswird. Diesen Aufwand dürfte er aber wohl nur selten auf sich nehmen.»