Berner Vorstoss verlangt Sistierung der Kirchen-Gelder
Der Berner GLP-Grossrat Tobias Vögeli fordert, dass der Kanton aufgrund der Missbrauchs-Fälle alle Zahlungen an die katholische Kirche vorläufig einstellt.
Nach dem Bekanntwerden der Missbrauchs-Fälle will ein Berner Grossrat «sämtliche Zahlungen» des Kantons an die römisch-katholische Kirche sistieren. Die Gelder sollen erst wieder freigegeben werden, wenn der Grosse Rat das Konzept zur Aufarbeitung der Übergriffe abgesegnet habe.
In einer Motion, die heute Mittwoch eingereicht wurde, verlangt der Berner GLP-Grossrat Tobias Vögeli, dass der Kanton Bern alle Zahlungen an die katholische Kirche sistiert, die nicht in Zusammenhang mit einer Leistungsvereinbarung stehen. Der «Blick» hatte zuerst darüber berichtet.
72 Millionen Franken für Landeskirchen vom Kanton
Auch sollen bis auf Weiteres keine neuen Leistungsverträge abgeschlossen und diese auch nicht verlängert werden.
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Sollen Kirchen-Gelder nach den Skandalen gestrichen werden?
Vögeli begründet seinen Vorstoss damit, dass es aus säkularer Sicht äusserst problematisch sei, wenn die gleichen Institutionen oder Personen die Vorfälle untersuchten, die bereits zum Zeitpunkt der Vertuschungen im Amt waren.
Die Aufarbeitung der Fälle sei zwar eine interne Sache der Kirche und entziehe sich der Kontrolle des Kantons Bern.
Doch diesen treffe «eine politische und historische Verantwortung», weil die Beschuldigten zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten durch die kantonalen Beiträge an die Pfarrerlöhne «Staatsangestellte» gewesen seien.
Der Kanton Bern unterstützt die drei Landeskirchen mit insgesamt 72 Millionen Franken pro Jahr.
Unabhängige Prüfung vonnöten
Die Ergebnisse und Massnahmen zur Anpassung des Systems der katholischen Kirche müssten deshalb unabhängig geprüft werden. Die Gelder dürften erst wieder freigegeben werden, wenn ein «Konzept vorliegt, das die Übergriffe innerhalb der katholischen Kirche des Kantons Bern in den letzten Jahrzehnten umfassend und transparent aufarbeitet und in Zukunft verhindert».
Die Freigabe müsse vom Grossen Rat abgesegnet werden. Da die Motion als dringlich eingegeben wurde, dürfte sie bereits nächste oder spätestens übernächste Session behandelt werden, teilte Vögeli auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.