Berufsbildner können Lernende künftig auch bei Kurzarbeit ausbilden
Die Berufsbildung ist während der Kurzarbeit gesichert: Der Nationalrat gibt grünes Licht für eine permanente Regelung.
Berufsbildner können Lernende weiterhin auch bei Kurzarbeit ausbilden. Nach dem Ständerat hat sich am Mittwoch auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, eine entsprechende Ausnahmeregelung aus der Zeit der Covid-19-Pandemie dauerhaft ins Gesetz zu übernehmen. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid einstimmig mit 181 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen.
Beratung dauerte nur fünf Minuten
Die Vorlage war völlig unbestritten. Die Beratung in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) habe gerade einmal fünf Minuten gedauert, sagte deren Berichterstatter Andreas Glarner (SVP/AG).
Befänden sich Berufsbildnerinnen und Berufsbildner wegen Kurzarbeit nicht im Betrieb, bestehe die Gefahr, dass Lernende nicht angemessen ausgebildet werden könnten, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament.
Die Ausnahmeregelung war bislang im Covid-19-Gesetz und der einschlägigen Covid-19-Verordnung verankert. Diese Bestimmungen laufen Ende 2023 aus. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.