Bombe in Buchs AG entschärft

Am Mittwoch musste in Buchs AG eine Bombe aus dem zweiten Weltkrieg entschärft werden. Die Polizei will die Bevölkerung sensibilisieren.

Die gefundene Schlachtfliegerbombe des Typs SD2 aus dem 2. Weltkrieg. - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch musste die Aargauer Polizei eine Bombe in Buchs AG entschärfen.
  • Es handelte sich um eine Schlachtfliegerbombe des Typs SD2 aus dem zweiten Weltkrieg.
  • Die Polizei weist darauf hin, solche Gegenstände nie zu berühren.

In einem Polizeigebäude in Buchs AG ist am Mittwoch ein Wurf-Sprengkörper erfolgreich entschärft worden. Di Bombe war auf dem Stützpunkt der Kantonspolizei Aarau abgegeben worden. Verletzt wurde niemand.

Bei der Aargauer Kantonspolizei können zu jeder Zeit Waffen und Munition abgegeben werden. Das sagte die Polizeisprecherin Aline Rey am Mittwochabend auf Anfrage. Darunter war auch der nun entschärfte Gegenstand, von dem die Polizei ausgeht, dass er aus dem 2. Weltkrieg stammt.

Diese Schlachtfliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg führte am Mittwoch zu einem Grosseinsatz in Buchs. Die Bombe lagerte zuvor auf dem Stützpunkt der Kantonspolizei in Aarau. - sda - Handout Kantonspolizei Aargau

Er wurde während unbestimmter Zeit in Aarau gelagert und danach am Mittwochmorgen mit einem Transport nach Buchs zur Triage gebracht. Dort habe sich dann herausgestellt, dass es sich um einen gefährlichen Sprengkörper handelte. Das teilte die Kapo am Abend in einer Mitteilung mit.

Auffundort von Bombe umgehend markieren

In einer Mitteilung bat die Kantonspolizei am Donnerstag darum, Blindgänger nie zu berühren. Umgehend sei der Auffundort zu markieren und den Polizeinotruf oder die Blindgängermeldezentrale zu orientieren.

Als Blindgänger bezeichnet man Munition, die nicht oder nicht vollständig explodiert ist: zum Beispiel weil sie im Wasser, im Schnee oder in weichem Boden gelandet oder durch Steine abgelenkt worden ist. Blindgänger und Munitionsreste finden Sie häufig auf Schiessplätzen, in Zielgebieten in den Bergen, auf Gletschern. Aber auch im Nachlass von Verstorbenen als Erinnerung an die Dienstzeit.

Diese Art von «Erinnerung» ist verboten, denn Blindgänger sind sehr gefährlich! Um Unfälle zu verhindern, befolgen Sie bitte folgende Grundsätze: Blindgänger nie berühren – markieren – melden.