Coop: Weko stellt Kartellverfahren ein
Das gegen Coop geführte Kartellverfahren wurde von der Weko eingestellt. Die kartellrechtlichen Probleme werden durch «Anregungen» gelöst.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kartellverfahren gegen Coop wurde eingestellt.
- Die Bedenken wurden durch die Vertragskündigung mit Markant beseitigt.
- Eröffnet wurde das Verfahren vom Weko-Sekretariat Anfang 2021.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission Weko hat ein Verfahren zur Zahlungsabwicklung von Coop beendet. Der Detailhändler hat die Kartellbedenken durch die Kündigung des Vertrags mit dem Zahlungsdienstleister Markant beseitigt.
Das Weko-Sekretariat hatte Anfang 2021 eine Vorabklärung, also eine Vorstufe zu einer Untersuchung eröffnet.
Grund dafür war, dass Coop seit 2021 die Zahlungen an Lieferanten beim Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs über Markant abwickelte. Dies führte bei den Lieferanten zu höheren Kosten, wie die Weko am Mittwoch in einem Communiqué bekanntgab.
«Während der Vorabklärung ergaben sich Hinweise, dass Coop auf gewissen Beschaffungsmärkten von Gütern des täglichen Bedarfs eine marktbeherrschende Stellung innehat. Zudem bestanden Anhaltspunkte, dass die Bedingungen von Coop bei der Zahlungsabwicklung der Umsätze mit den Lieferanten über Markant missbräuchlich sind», schrieben die Wettbewerbshüter.
In der Folge habe die Weko Coop empfohlen, den Lieferanten eine kostenneutrale Zahlungsabwicklung wie vor 2021 zu ermöglichen. «Coop entschied, diese Anregungen umzusetzen und hierzu den Markant-Vertrag per Ende 2023 zu kündigen. Aus diesem Grund stellt das Sekretariat der Weko die Vorabklärung ein», teilten die Kartellwächter mit.
Die Weko verzichtet darauf abschliessend abzuklären, ob und auf welchen Beschaffungsmärkten Coop tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung aufweist und ob Coop diese Stellung missbrauchte. «Dies wäre im Rahmen einer Untersuchung zu klären gewesen», schrieb die Kommission weiter.
Die Weko habe es stattdessen als zielführender und schneller erachtet, die kartellrechtlichen Probleme durch «Anregungen» zu lösen. Diese Vorabklärung habe nichts zu tun mit der im September 2020 eröffneten Untersuchung gegen mehrere Gross- und Einzelhandelsunternehmen und Markant.