Coronavirus: Bund zahlt erstmals Impfschaden – so viele Gesuche gabs
Ende September wurde bekannt: Erstmals wird eine Person für einen Corona-Impfschaden entschädigt. Welche Auswirkungen das nun hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor rund einem Monat ist der erste Fall einer Corona-Impf-Entschädigung publik geworden.
- Das EDI zahlt einen fünfstelligen Betrag an eine von einem Schaden betroffene Person.
- Der Bund hat seither lediglich eine leichte Zunahme der Gesuche registriert.
Die Impfung war im Kampf gegen das Coronavirus ein wichtiges Mittel. Gerade bei vulnerablen Personen konnten so schwere Verläufe einer Erkrankung vermieden werden.
Allerdings gibt es auch eine Kehrseite: Der Piks brachte ein Risiko für Nebenwirkungen mit sich. In einzelnen Fällen kam es zu schweren Impfschäden.
Ende September hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erstmals ein Gesuch für eine Entschädigung gutgeheissen. Konkret erhält die betroffene Person 12'500 Franken Genugtuung und 1360 Franken Entschädigung. Dies, weil sie einen Verdienstausfall durch den Impfschaden nachweisen konnte.
Nach damaligem Stand sind 320 Entschädigungsgesuche beim Bund eingegangen. 50 davon waren noch hängig – 30 befanden sich in einer detaillierten Prüfung.
Gesuche wegen Corona-Impfung: EDI registriert leichte Zunahme
Man könnte die These aufstellen, dass der erste positive Entscheid die Zahl der Gesuche in die Höhe schnellen lässt. Dies, weil dadurch möglicherweise eine realistischere Hoffnung auf eine Zahlung besteht. Allerdings lässt sich dies jetzt – einen Monat später – nicht bestätigen.
Auf Anfrage von Nau.ch sagt das EDI zwar: «Wir haben eine leichte Zunahme der Gesuche ab Ende September bemerkt.» Allerdings sei diese Zunahme, die weniger als zehn Gesuche beträgt, nicht signifikant.
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Damit überhaupt eine Entschädigung gezahlt wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss es einen kausalen Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung geben.
Dazu kommt laut dem EDI: «Eine Entschädigung für Impfschäden durch den Bund kann nur bei Impfungen erfolgen, wenn diese behördlich empfohlen oder angeordnet waren.»
Weiter zahlt der Bund nur, wenn der Schaden nicht anderweitig gedeckt wird. Beispielsweise durch den Impfstoffhersteller oder durch eine Versicherung.