Frau wegen Beihilfe zum Suizid zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Eine pensionierte Krankenschwester aus dem Tessin wurde wegen Beihilfe zum Selbstmord verurteilt.

Das Kantonsstrafgericht Lugano verurteilt eine Tessinerin wegen Beihilfe zum Selbstmord zu einer bedingten Geldstrafe. (Symbolbild) - keystone

Das Kantonsstrafgericht Lugano hat am Mittwoch eine Tessinerin wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die pensionierte Krankenschwester sieben Personen in den Freitod begleitet hatte.

Das Gericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à je 40 Franken. Zudem muss die Frau eine Busse in der Höhe von 500 Franken bezahlen. Die pensionierte Krankenschwester habe aus egoistischen Motiven gehandelt, hielt der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung fest.

«Ökonomische Gelegenheit» genutzt

Sie habe Personen aus dem nahen Italien in den Tod begleitet. Weil im südlichen Nachbarland der Schweiz die Gesetzgebung restriktiver sei, habe die Beschuldigte die «ökonomische Gelegenheit» für sich genutzt. Als selbstständige Krankenschwester und Masseurin habe sie aber bereits gut verdient, nämlich rund 10'000 Franken pro Monat.

Die Frau sei pensioniert und gehe ihrer früheren Tätigkeit nicht mehr nach. So begründete der Richter die bedingte Geldstrafe anstelle der bedingten Freiheitsstrafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Ausserdem leide sie an einer psychischen Störung, die wohl stärker ausgeprägt sei, als das ärztliche Gutachten vermuten lasse.