Freiheitsstrafe gegen Kinderporno-Sünder aufgeschoben

Weil er die Finger nicht von verbotener Kinderpornografie lassen konnte, ist ein 66-Jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Weil er die Finger nicht von verbotener Kinderpornografie lassen konnte, ist ein 66-Jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird aber zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben.

Genau einen solchen Aufschub hatte die Anklage verhindern wollen. Der Mann habe nämlich im März 2016 über das Internet nach verbotener Kinderpornografie gesucht, diese heruntergeladen und angeschaut, obwohl er sich in einer laufenden vorzeitigen fachärztlichen Therapie befand.

Bereits 2011 bis 2015 habe er sich denselben Verstössen schuldig gemacht und damals zudem die Pornografie mit Gleichgesinnten ausgetauscht. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Gefängnis und eine ambulante Massnahme.

Die Richter blieben nun sowohl bei der Dauer der Freiheitsstrafe als auch beim Aufschub unter den Anträgen der Anklage, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Gemäss Artikel 63 des Strafgesetzbuches wird die aufgeschobene Freiheitsstrafe nicht vollzogen, wenn die ambulante Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird.

Teuer zu stehen kommt den Beschuldigten allerdings, dass er gegen die Bewährungsauflagen einer früheren Strafverfügung verstiess. So widerrief das Gericht den bedingten Vollzug einer Geldstrafe über fast 20'000 Franken, die im Dezember 2010 erlassen worden war. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 34'000 Franken berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.