Gegenüber Manor: Oscar Weber AG kam seiner Pflicht nicht nach
Im Miet-Streit zwischen Manor AG und Oscar Weber AG entschied das Bundesgericht, dass Oscar Weber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkam.
Das Wichtigste in Kürze
- Oscar Weber AG hielt seine vertraglichen Pflichten mit Manor nicht ein.
- Manor wird Ende Januar 2020 aus den Gebäuden an der Zürcher Bahnhofstrasse ausziehen.
Im Streit zwischen der Manor AG und der Oscar Weber AG, sei Oscar Weber seiner vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen. Sie hätte eine verbindliche Offerte für die Fortführung des Mietverhältnisses unterbreiten müssen.
Konkret geht es um die Mietverhältnisse für die Liegenschaften Bahnhofstrass 75 und 79. Keine solche Verpflichtung bestand für die Liegenschaft Bahnhofstrasse 77.
Manor AG und die Oscar Weber AG zogen ein Urteil des Zürcher Obergerichts ans Bundesgericht. Sie werden heute von der Versicherungsgesellschaft Swiss Life beherrscht.
Manor muss trotzdem ausziehen
Dies ändert nichts mehr an der Tatsache, dass das Warenhaus Ende Januar 2020 aus der Zürcher Bahnhofstrasse ausziehen wird. Swiss Life will die Liegenschaften für rund 100 Millionen Franken sanieren.
Das neue Nutzungskonzept sieht vom ersten Untergeschoss bis zum ersten Obergeschoss Ladenmietflächen vor. Auf den weiteren Etagen bis zum fünften Obergeschoss sind Büros vorgesehen.
Die Oscar Weber AG stellte dem Warenhaus im Oktober 2010 eine Mietofferte für die Liegenschaften Bahnhofstrasse 75 und 79 vor. Der Mietzins betrug rund 19 Millionen Franken pro Jahr. Dieser sollte für die Zeit ab Februar 2014 gelten. Die Liegenschaft der Bahnhofstrasse 77 war von der Offerte ausgenommen.
Manor AG hielt Mietzins für zu hoch
Die ManorAG argumentierte immer, dass der Mietzins zu hoch sei. Das Warenhaus verlangte eine gerichtliche Festlegung, was jedoch nicht geschah. Swiss Life hielt am Montag in einer Mitteilung fest. Der marktübliche Mietzins für eine ausschliessliche Warenhausnutzung sei deutlich höher, als der Betrag, den Manor bisher zu zahlen gewillt war.
Die Versicherungsgesellschaft weist zudem darauf hin, Manor sei seit Februar 2014 ohne vertragliche Grundlage im Haus an der Bahnhofstrasse 77. Dies werde für die Mietzinszahlungspflicht ab Februar 2014 bis heute zu berücksichtigen sein. (Urteil 4A_653/2018 und 4A_657/2018 vom 14.11.2019)