Genossenschaft eröffnet 24-Stunden-Apotheke im Kantonsspital Baden

Das Kantonsspital Baden eröffnet eine Apotheke mit 24-Stunden-Notfalldienst, die erste Einrichtung des neuen Spitals.

Im Neubau des Kantonsspitals Baden AG (KSB) wird ab dem 1. November eine Apotheke mit 24-Stunden-Notfalldienst bereitstehen. (Symbolbild) - keystone

Im Neubau des Kantonsspitals Baden AG (KSB) steht ab dem 1. November eine Apotheke mit 24-Stunden-Notfalldienst zur Verfügung. Damit eröffnet die erste Einrichtung im neuen Spital, das im Frühjahr 2025 in Betrieb gehen wird, wie das KSB am Mittwoch mitteilte.

Betrieben wird die Apotheke «Tag & Nacht» von der «Regionalen Apotheke AG», einem Zusammenschluss von 45 Apotheken aus der Region, wie das KSB schreibt. Die Notfallapotheke werde mehr als 2500 Medikamente und Artikel auf Lager haben.

Das Tagesteam bestehe aus zehn Mitarbeitenden, beim Notfalldienst nachts seien auch Apothekerinnen und Apotheker aus der Region im Einsatz. Von 8 bis 20 Uhr ist die Apotheke normal geöffnet, zwischen 20 Uhr und 8 Uhr können jede Nacht Medikamente am Notfallschalter bezogen werden, wie es hiess.

Vernetzung für optimale Patientenversorgung

An der gegründeten Betreibergesellschaft sind alle beteiligt, die in der «Genossenschaft Notfallapotheke Region Baden» organisiert sind. Zu den Genossenschaftern aus den Aargauer Bezirken Baden und Zurzach seien zuletzt auch noch Apotheken aus den Zürcher Bezirken Dietikon und Dielsdorf hinzugestossen.

Da die Apotheke direkt im Eingangsbereich des neuen Spitals liege, könne sie unabhängig von den noch laufenden Bauarbeiten am Spitalgebäude betrieben werden. «Wir vermieten die Fläche bewusst an die Apotheker, weil wir damit den Patienten und der Bevölkerung einen Mehrwert bieten wollen», wird Adrian Schmitter, CEO des KSB, zitiert.

Das KSB und die Betreiber der Apotheke sähen in der Vernetzung der internen Spitalapotheke mit der Notfallapotheke einen grossen Vorteil. Die Notfall- oder Stammapotheke werde aufgrund des Informationsflusses exakt wissen, was dem Patienten ursprünglich im Spital verordnet worden sei.