Grabpflege: Stadt Bern verschickt 1800 falsche Rechnungen

1800 Angehörige von Begrabenen erhielten in den letzten Tagen gleich doppelt Post von der Stadt Bern – eine falsche und eine richtige Rechnung zur Grabpflege.

Der Friedhof Schosshalde in Bern: Wer seine Angehörigen hier beerdigt hat, hatte möglicherweise eine von 1800 falschen Rechnungen in der Post. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Bern hat 1800 falsche Rechnungen für Grabpflege ausgestellt.
  • Wegen einer Softwareumstellung hat man die doppelte Mehrwertsteuer verrechnet.
  • Der Fehler fiel auf, sämtliche Rechnungen wurden storniert.

Der Berner Nau.ch-Leser Max Hässig* staunt nicht schlecht, als er am Mittwoch den Briefkasten öffnet. Innerhalb einer Woche bekommt der 69-Jährige bereits die zweite Rechnung für die Pflege des elterlichen Grabs. Dieses Mal liegt jedoch ein Entschuldigungsbrief bei.

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Man habe fälschlicherweise die doppelte Mehrwertsteuer verrechnet. Die erste Rechnung falle zu hoch aus, schreibt die Stadt Bern in dem Brief. «Wir bitten für den Fehler und den bei Ihnen entstandenen Mehraufwand um Entschuldigung.»

Eine um circa 15 Franken zu teure erste Rechnung, berichtet Leser Hässig. Nau.ch wollte es genau wissen und hat bei der Stadt Bern nachgefragt.

1800 Personen betroffen

Auf Anfrage erklärt Desirée Küffer, Projektleiterin Kommunikation von Stadtgrün: «Aufgrund einer Softwareumstellung hat es einen Fehler bei den Jahresrechnungen der erbrachten Friedhofsdienstleistungen gegeben. Dabei wurde der Betrag der Mehrwertsteuer irrtümlicherweise doppelt in Rechnung gestellt.»

Die Stadt habe alle betroffenen Personen umgehend schriftlich über den Fehler informiert und eine neue Rechnung versandt. Stadtgrün bedauere den Vorfall und entschuldige sich für die Unannehmlichkeiten.

Küffer weiter: «Insgesamt waren knapp 1800 Rechnungen betroffen.» Auf den Fehler aufmerksam gemacht habe eine aufmerksame Person, die eine dieser Rechnungen erhielt.

«Die Rechnungen wurden unmittelbar am Tag der Fehlererkennung storniert und die geleisteten Zahlungen an die Auftraggebenden zurückerstattet. Daraufhin wurden die Rechnungen innert drei Tagen neu erstellt und zusammen mit einem Entschuldigungs- und Erklärungsschreiben versandt.»

* Name der Redaktion bekannt.