Gültiges Schulzeugnis: Schuljahr trotz Fernunterricht vollwertig
In allen Kantonen gilt das Schuljahr 2019/2020 als vollwertig. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) stellt den Schülern ein gültiges Schulzeugnis aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Trotz Fernunterricht soll im Sommer ein vollwertiges Schulzeugnis ausgestellt werden.
- Das Schuljahr wird von der Erziehungsdirektorenkonferenz als regulär angesehen.
- Die Ferien sollen zudem nicht für den Unterricht genutzt werden.
In allen Kantonen gilt das Schuljahr 2019/2020 als vollwertiges Schuljahr. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat festgelegt, dass dies unabhängig allfälligen weiteren Beschlüssen durch den Bundesrat gelten soll. In allen Kantonen gilt das Schuljahr 2019/2020 als vollwertiges Schuljahr. Die Ferien werden zudem nicht für den Unterricht genutzt.
Gültiges Schulzeugnis wird ausgestellt
Jeder Schüler erhält ein gültiges Schulzeugnis. Diese sollen mit dem Vermerk «kein Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie» ergänzt werden. Für die Übertritte von der Primarschule in die Sekundarstufe und von der Sekundarstufe in weiterführende Schulen ab dem 10. Schuljahr werden die Kantone bis Ende April angepasste Bestimmungen erlassen.
«Die Kantone haben mit Beschluss vom 1. April 2020 verschiedene Grundsätze und Massnahmen für die einzelnen Bildungsbereiche verabschiedet», schrieb die EDK dazu. Die Massnahmen würden per sofort gelten und in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone umgesetzt.
Laut EDK ist sichergestellt, dass Absolventinnen und Absolventen von Schulen ab dem 10. Schuljahr - darunter Gymnasien - im Herbst 2020 einen weiterführenden Studiengang aufnehmen oder eine Stelle antreten können.
Auch Prüfungen werden stattfinden
Die Abgänger der Gymnasien, Fachmittelschulen, Berufsmaturitätslehrgänge sowie die Studierenden der Passerelle würden ihre Abschlusszeugnisse rechtzeitig erhalten.
Auf welcher Grundlage die Zeugnisse erstellt würden, werde spätestens Anfang Mai entschieden. Die Qualifikationsverfahren in der Berufsbildung werden laut EDK gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern geklärt.
Bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung werden die Kompensationslösungen für den Ausfall der Praktika als äquivalent anerkannt.
Das gilt auch für Leistungsnachweise, die in der geplanten Form nicht durchgeführt werden können. Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der Vorschriften de Bundes durchgeführt.