Gurtenfestival: Stand musste schliessen – Zoff um 190'000 Franken
Weil Besucherinnen und Besucher über Durchfall klagten, schloss die Festivalleitung einen Stand auf dem Gurten. Die Betreiberin fordert nun Schadensersatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Am diesjährigen Gurtenfestival musste ein Essenstand geschlossen werden.
- Zuvor hatten einige Besucherinnen und Besucher über Magenverstimmungen geklagt.
- Die Betreiberin macht nun eine Umsatzeinbusse von 190'000 Franken geltend.
Vor rund einem Monat feierte das Gurtenfestival seinen 40. Geburtstag. Dafür strömten so viele Menschen wie noch nie auf den Berner Hausberg: 98'500 Eintritte sind an den fünf Festivaltagen gezählt worden.
Zeigen sich die Veranstalter vordergründig mit der Jubiläumsausgabe zufrieden, wird sich hinter den Kulissen aber noch gestritten. Denn es gibt Zoff um die Schliessung eines Essenstandes am vierten Festivaltag, wie die «Berner Zeitung» schreibt.
«Ziemlich sicher ein Pilz»
«Sorry, wir sind aufgegessen», hiess es am Samstagmittag auf einem Schild vor dem Stand. «Haben die Menge unterschätzt und wünschen euch noch ein schönes Festival.» Diese Begründung stimmte aber nicht ganz. Die Verantwortlichen wollten damit nur verhindern, dass die Betreiberin in Verruf gebracht wird und sich Besuchende sorgen.
Der wahre Grund für die Schliessung ist ein anderer: Rund ein Dutzend Personen hätten nach Verzehr des Essens von Durchfall geklagt. Dafür verantwortlich sei «ziemlich sicher ein Pilz» gewesen, wie das Festival den Betroffenen schreibt. Dieser sei abgesehen vom Durchfall jedoch laut Rücksprache mit Fachpersonen ungefährlich.
Trotzdem: «Angesichts des Risikos, dass es zu vielen weiteren Fällen hätte kommen können, sahen wir nach Rücksprache mit der Standortbetreiberin keine andere Möglichkeit, als den Stand zu schliessen», erklärt das Gurtenfestival auf Anfrage der «BZ». Der Entscheid sei im Einvernehmen mit der Standbetreiberin erfolgt.
Doch diese sieht das Ganze wohl anders: Es sei nicht bewiesen, dass die gemeldeten Beschwerden einen Zusammenhang mit dem Konsum ihrer Speisen hätten. Als ihr Vertreter am Samstagmittag bei der Festivalleitung antraben musste, habe man ihn vor vollendete Tatsachen gestellt.
Schadensersatz für Umsatzeinbusse
Sie habe weder die Schliessung noch das Schreiben an die angeblich Betroffenen gutgeheissen. Deshalb fordert sie nun Schadensersatz für eine Umsatzeinbusse von 190'000 Franken.
Dabei verweist sie einerseits auf einen Inspektionsbericht des kantonalen Lebensmittelinspektorats vom zweiten Festivaltag. Allerdings: Der Kontrolleur hielt zwar keine gravierenden, aber dennoch einige Mängel fest.
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Weiter weist die Betreiberin auf einen Bericht eines Labors hin. Dieses analysierte nach dem Festival das betroffene Produkt im Auftrag der Anbieterin. Demnach seien keine Ungereimtheiten festgestellt worden. Jedoch ist nicht klar, ob die untersuchten Proben tatsächlich vom Festivalstand stammen.
Wie die Zeitung schreibt, dürfte die Sache vor Gericht landen. Über ein mögliches Verfahren will sich jedoch keine der beiden Parteien konkret äussern.