Jolanda Spiess-Hegglin: Zuger Obergericht bestätigt «Blick»-Urteil

Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt auch vor dem Zuger Obergericht gegen den «Blick». Ringier entschuldigt sich – muss aber nicht.

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat keinen klagbarer Anspruch auf Publikation einer Entschuldigung der Ringier AG, entschied das Zuger Obergericht. (Archivaufnahme) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zuger Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt vor Gericht.
  • Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den «Blick» bestätigt.
  • Nun entschuldigt sich das Medienhaus.

Mit der Berichterstattung über eine mutmassliche Schändung von Jolanda Spiess-Hegglin wurde «in schwerwiegender Weise» in ihre Intimsphäre eingegriffen. Damit hat der «Blick» die Persönlichkeit der Ex-Politikerin verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Zuger Obergericht.

Weiter kommt das Obergericht zum Schluss, dass Spiess-Hegglin kein klagbarer Anspruch auf eine Entschuldigung von Ringier zustehe. Das befand auch schon das Kantonsgericht.

Ringier entschuldigt sich bei Jolanda Spiess-Hegglin

«Trotzdem wollen wir uns bei Jolanda Speiss-Hegglin entschuldigen.» Das schreibt der CEO des Verlagshauses, Marc Walder, gleich nach der Urteils-Publikation auf «Blick.ch» am Montag.

Das Gericht hiess zudem die Berufung von Ringier bezüglich der Genugtuung teilweise gut und reduziert deren Höhe auf 10'000 Franken. Es erachtet die von der Vorinstanz zugesprochene Summe von 20'000 unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als «unverhältnismässig».

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht noch die Beschwerde an das Bundesgericht offen.