Kurz vor Schulbeginn schleifen die Kantone an den Schutzkonzepten
Die Sommerferien sind bald vorbei, am Montag steht in vielen Kantonen der erste Schultag an. Die Schutzkonzepte zum Umgang mit dem Coronavirus variieren stark.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Montag beginnt in vielen Kantonen die Schule nach den Sommerferien.
- Die Schutzkonzepte zum Umgang mit dem Coronavirus variieren stark.
- Im Fokus sind der Umgang mit der Quarantäne und den Masken.
Eine Frage beschäftigte die Schweiz bereits früh während der Corona-Pandemie: Wie hoch ist das Infektionsrisiko von und für Kinder? Daniel Koch betonte dabei mehrmals, dass Kinder mit grosser Sicherheit nicht die Treiber der Pandemie seien. Das BAG vertritt diesen Standpunkt bis heute.
Marcel Salathé, Epidemiologie-Professor an der ETH, wies Ende April daraufhin, dass dies wissenschaftlich noch nicht genau geklärt sei. Auch Monate später hat sich dies nicht geändert.
Zahlreiche Ansteckungen in Jugendcamps, darunter eines in Graubünden, haben bereits gezeigt, dass sich Kinder jeden Alters anstecken können. Auch der Epidemiologe Andreas Cerny sagte gegenüber Nau.ch kürzlich, es könne «durchaus sein, dass beim Wiederaufflackern der Epidemie Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle spielen.»
Verschiedene Studien laufen noch – doch die Uhr tickt, der Schulbeginn steht in vielen Kantonen kurz bevor.
Schulen bereiten sich vor
Die Schulen treffen Massnahmen zum Schutz der Schüler und Lehrpersonen. Grundsätzlich gelten schweizweit die Empfehlungen des BAG: Wann immer möglich Abstand halten, Hygienemasnahmen umsetzen und die Durchmischung von Kindern weitmöglichst reduzieren. Und wie überall gilt, dass Personen mit Symptomen zu Hause bleiben müssen.
Die konkrete Umsetzung sowie das Verfügen von weiteren Massnahmen ist Sache der Kantone. Die Schule beginnt nicht in allen Kantonen gleichzeitig, dementsprechend haben viele Kantone noch keine Informationen diesbezüglich bekannt gegeben. Doch auch Bern informiert erst am Freitag – drei Tage vor Schulbeginn.
Einige Kantone starten am Montag – mit oder ohne Maske
Der Grundtenor bei den Kantonen ist gleich: Schulzimmer werden umgestaltet und teilweise mit Plexiglas ausgerüstet, um die Abstände möglichst einzuhalten. Die Erwachsenen untereinander müssen Abstand halten oder eine Maske tragen. Wo das nicht möglich ist, muss ein Contact Tracing möglich sein, etwa bei Schulveranstaltungen.
Die Zeit des Fernunterrichts ist noch nicht vergessen, gegebenenfalls können die Kantone wieder darauf zurückgreifen, etwa bei Schülern, die in Quarantäne müssen.
Eine schweizweite Maskenpflicht in Schulen gibt es nicht. Einzelne Kantone wie Luzern setzen zwar auf das Tragen von Masken, schreiben es meist nur in den nachobligatorischen Schulen vor. Schulkinder hingegen sind von der Tragepflicht befreit.
In Basel-Land erhalten alle Schüler und Lehrer eine Schutzmaske für den Unterricht. Pflicht sind die Masken jedoch nur in der nachobligatorischen Schule, und auch dort nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Im Kanton Basel-Stadt setzt man auf Abstand, teilweise kommen Plexiglas-Scheiben zum Einsatz. Eine generelle Maskenpflicht gibt es an Schulen nicht. Im Falle einer Quarantäne nach den Sommerferien riskieren die Schüler unentschuldigte Absenzen. In Basel-Land jedoch gilt die Quarantäne als entschuldigte Absenz.
In St. Gallen gilt eine Empfehlung zum Maskentragen, wenn die Abstände zwischen Erwachsenen untereinander oder zwischen Lehrpersonen und Kindern nicht eingehalten werden können. Auffallend: Reist ein Kind aus einem Risiko-Land zurück und die Quarantäne fällt in die Unterrichtszeit, können Eltern gebüsst werden. Die Behörden empfehlen jedoch, diese Busse erst bei einem Wiederholungsfall auszusprechen.
Der Kanton Solothurn verzichtet bisher voll und ganz auf die Masken. Eine Einführung bei Verschlechterung der Corona-Lage hält sich aber praktisch jeder Kanton vor. Was die Quarantäne angeht, sind die Schulen kulant. Muss ein Schüler in Quarantäne, gilt dies als entschuldigte Absenz. Der Schüler erhält Aufträge für Zuhause.
Der Kanton Aargau führt keine Maskenpflicht ein – noch nicht. Denn er behält sich die Möglichkeit vor, je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage. Ein Quarantänefall werde gleich wie eine krankheitsbedingte Absenz behandelt.
Es wird ein reguläres Schuljahr geben
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat beschlossen, das Kommende gelte als reguläres Schuljahr. Das heisst, dass vom Lehrplan über die Lehrmittel bis zu den Beurteilungen der Leistungen alles wie gewohnt gehandhabt wird.
Insbesondere soll auch die Lernförderung gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen umgesetzt werden. Schüler, die wegen des Fernunterrichts den Anschluss verloren haben, können so den Anschluss wieder finden.