Kurzarbeit möglich: Bund reagiert auf US-Zölle
Unternehmen können ab sofort Kurzarbeit beantragen, wenn sie unter den neuen US-Zöllen leiden. Die entschied nun das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Schweizer Unternehmen, die von US-Zöllen betroffen sind, können ab sofort Kurzarbeit beantragen. Die Massnahme gab das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Mittwoch offiziell bekannt, wie das SRF berichtet.
Die USA haben seit Anfang April 2025 neue Zölle auf ausländische und somit auch Schweizer Industrieprodukte eingeführt. Diese betragen bis zu 31 Prozent, also rund 28 Franken je 100 Dollar, besonders betroffen sind Stahl, Aluminium und Fahrzeuge.
Die betroffenen Branchen rechnen mit deutlichen Auftragsrückgängen und geringeren Einnahmen. Kurzarbeit soll Entlassungen verhindern und Unternehmen Zeit verschaffen, die Krise zu überbrücken, wie das SRF schreibt.
Kurzarbeit: Bedeutung und Voraussetzungen
Kurzarbeit bedeutet, dass Mitarbeitende vorübergehend weniger arbeiten und einen Teil des Lohnausfalls durch die Arbeitslosenversicherung ersetzt bekommen. Die Unternehmen müssen einen Arbeitsausfall von mindestens 10 Prozent nachweisen, um Kurzarbeit beantragen zu können, wie das SRF informiert.

Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung beträgt aktuell 18 Monate. Swissmem, der Verband der Tech-Industrie, fordert eine Verlängerung auf zwei Jahre, wie das SRF berichtet.
Laut SECO können Unternehmen in der Regel während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Der Bundesrat kann die Bezugsdauer bei Bedarf um sechs Monate verlängern.
Auswirkungen der US-Zölle auf Schweizer Firmen
Die US-Zölle treffen vor allem die Schweizer Tech-Industrie, Maschinenbau, Elektrotechnik und Präzisionsinstrumente. Praktisch alle Firmen dieser Branchen sind betroffen, wie Swissmem-Vizedirektor Jean-Philippe Kohl gegenüber dem SRF erklärt.

Die Unsicherheit ist hoch, da sich die US-Zollpolitik kurzfristig ändern kann. Die Basiszölle von 10 Prozent gelten weiterhin, während länderspezifische Zölle vorerst ausgesetzt wurden, wie «IHZ» berichtet.
Der Bundesrat wurde bereits in der vergangenen Woche über die wirtschaftlichen Auswirkungen informiert. Es wird eine Abschwächung der Schweizer Konjunktur erwartet, aber kein Einbruch, wie «Innosuisse» berichtet.
Verfahren und rechtliche Grundlagen
Für die Beantragung von Kurzarbeit muss das Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit» vollständig ausgefüllt werden. Die kantonale Amtsstelle entscheidet innerhalb von zehn Tagen über die Bewilligung, wie «Arbeit Swiss» informiert.
Dauert die Kurzarbeit länger als bewilligt, muss eine erneute Voranmeldung mindestens zehn Tage vor Ablauf eingereicht werden. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert, wie das SECO mitteilt.
Das Bundesgericht hat 2021 entschieden, dass bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung ein Ferien- und Feiertagsanteil einzurechnen ist. Das SECO hat die Abrechnungsformulare entsprechend angepasst, wie der Bund mitteilt.