Luzerner Kriminalgericht verurteilt Drogenhändler zu vier Jahren

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Drogenhändler zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Das Kriminalgericht in Luzern. - Keystone

Der 27-jährige hatte mit Kokain gehandelt, solches in die Schweiz eingeführt und war Drogenhändlern als Berater zur Verfügung gestanden.

Gemäss dem am Sonntag publizierten Urteil wird der Drogenhändler wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Geldwäscherei verurteilt, zudem weil er ein Auto lenkte, ohne im Besitz eines Fahrausweises gewesen zu sein. Neben der Freiheitsstrafe erhielt er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 200 Franken.

Der Verurteilte ist Schweizer und gelegentlicher, aber nicht süchtiger Kokainkonsument. Er war geständig und befindet sich im vorgezogenen Freiheitsentzug. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

Der Verurteilte hatte gemäss Anklageschrift 2015 einer Freundin, die mit Kokain handelte, Drogenhändler aus Montenegro vermittelt. Die Frau bezog darauf rund zwei Kilogramm Kokain. Er leitete Geld der Frau an die Drogenhändler weiter und war auch beratend für diese tätig. Einen finanziellen Nutzen zog der Verurteilte daraus nicht.

Noch während das Verfahren zu diesen Delikten lief, machte sich der Mann weiter strafbar. So betrieb er 2016 und 2017, als er zeitweise arbeitslos war, auf eigene Rechnung einen Kokainhandel. Es ging dabei um rund 1,2 Kilogramm. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er bei einem Umsatz von 78'000 Franken einen Gewinn von 18'000 Franken machte.

Um von seinen Lieferanten die Erlaubnis zu erhalten, aus dem Drogenhandel auszusteigen, importierte der Verurteilte für sie ein Kilogramm Kokain aus Amsterdam in die Schweiz. Beim Grenzübertritt in Kreuzlingen TG im Januar 2018 wurde er geschnappt. Für den Transport wäre er mit 2500 Franken, Benzingeld und knapp 30 Gramm Kokain entschädigt worden.