Mehr Kinderabzug: Bundesrat will Individualbesteuerung vorantreiben

Zur endgültigen Abschaffung der Heiratsstrafe hat der Bundesrat eine neue Vorlage zur Individualbesteuerung erstellt. Änderungen gibt es bei den Abzügen.

Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Dies ist das Ziel der Individualbesteuerung. Die Details sind aber umstritten. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag für die Individualbesteuerung-Initiative.
  • Der Kinderabzug würde aufs Doppelte erhöht, die Steuerprogression angepasst.
  • Für das Steuerjahr 2024 geht der Bund von Mindereinnahmen von 1 Milliarde Franken aus.

Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist einen Schritt weiter: Der Bundesrat hat die Eckwerte zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt. Im nächsten Jahr soll sich das Parlament damit befassen. Bis zu einer allfälligen Umsetzung dürfte es aber noch lange dauern, unter anderem, weil die Kantone ihr Steuerrecht anpassen müssen.

Die FDP Frauen haben ihre Initiative für Individualbesteuerung eingereicht. Die Botschaft des Bundesrats ist der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative. - keystone

Ende 2022 hatte der Bundesrat seine Vernehmlassungsvorlage zur Individualbesteuerung verabschiedet. Bei der Mehrheit der Parteien fiel die Vorlage durch. Der radikale Umbau des Systems in der Ehepaarbesteuerung schaffe neue Ungerechtigkeiten, lautete der Tenor.

Änderungen bei den Abzügen

Nun steht ein neuer Plan. Der Kinderabzug wird von 6000 auf 12'000 Franken erhöht. Ursprünglich vorgeschlagen wurden 9000 Franken. Auf einen Spezial-Abzug für Haushalten mit nur einer erwachsenen Person werde jedoch verzichtet.

Mit der Einführung der Individualbesteuerung soll auch der Kinderabzug erhöht werden. - keystone

Zusätzlich werde der Steuertarif angepasst: Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen sollen gesenkt, jene für sehr hohe Einkommen erhöht werden. Bei Zweiverdienerehepaaren mit etwa gleicher Einkommensaufteilung wird der Steuersatz noch ein wenig tiefer ausfallen. So könne eine «gleichmässigere Entlastungswirkung» über alle Einkommensklassen trotz Reform ermöglicht werden.

Der Bund geht davon aus, dass Ehepaare mit nur einem Lohn oder mit einem geringen Zweitlohn eher mehr belastet würden. Das gelte insbesondere für jene, die Kinder hätten: Der «hälftige» Kinderabzug könne beim Elternteil ohne Einkommen nicht geltend gemacht werden. Sprich, die Reform soll Frauen, die in einer Ehe meistens weniger verdienen, motivieren, mehr zu arbeiten.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter an einer Medienkonferenz. - keystone

Mehrbelastungen erfahren auch unverheiratete Paare mit Kindern in den obersten Einkommensklassen. Insgesamt aber profitierten deutlich mehr Personen von der steuerlichen Reform als Personen, die belastet würden.

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Bezogen auf das Steuerjahr 2024 rechnet der Bund mit rund 1 Milliarde Franken Mindereinnahmen. Der Bund trage davon 800 Millionen Franken, die Kantone 200 Millionen Franken. Das Parlament hatte verlangt, dass sich die Mindereinnahmen auf maximal 500 Millionen beschränken würden.