Nach An'Nur-Prozess fechten Angeklagte Urteil an
Das Bezirksgericht Winterthur hat im An'Nur-Prozess acht der zehn Angeklagten verurteilt. Sie haben scheinbar Berufung angemeldet.
Das Wichtigste in Kürze
- Im An'Nur-Prozess haben neun der Angeklagten Berufung gegen das Urteil angemeldet.
- Der Fall dürfte damit vor dem Zürcher Obergericht landen.
Zehn Anhänger der ehemaligen An'Nur-Moschee standen vor zwei Wochen vor dem Bezirksgericht Winterthur. Acht der Angeklagten wurden zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die zwei Hauptangeklagten wurden zu 15 und 18 Monaten verurteilt – in Anbetracht der geforderten Strafen der Staatsanwaltschaft eher ein mildes Urteil, bis auf die zwei Landesverweise von jeweils sieben Jahren. Nun könnte der Fall vor das Zürcher Obergericht kommen.
Der Grund: In den Fällen von neun Angeklagten wurde Berufung angemeldet, wie «Der Landbote» berichtet. In einem der Fälle soll es sich offenbar um den Imam der mittlerweile geschlossenen Moschee handeln.