Im An Nur Prozess gibt es zwei Freisprüche und acht Verurteilungen
Von den zehn Angeklagten im Winterthurer An'Nur-Prozess wurden acht Schuld- und zwei Freisprüche erteilt. Ausserdem wurden zwei Landesverweise ausgesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Acht von zehn Angeklagten haben Freiheitsstrafen bekommen.
- Die beiden Hauptangeklagten werden bedingt zu 15 und 18 Monaten verurteilt.
- Zwei der Angeklagten werden zudem während sieben Jahren des Landes verwiesen.
Im Verfahren gegen zehn Anhänger der ehemaligen An'Nur-Moschee fand am Dienstag am Bezirksgericht Winterthur ZH die Urteilsverkündung statt. Von den zehn Angeklagten wurden zwei freigesprochen, sie erhalten eine Genugtuung. Die anderen acht Angeklagten erhalten bedingte Freiheitsstrafen.
Verhältnismässig milde Strafen
Die zwei Hauptangeklagten wurden zu 15 und 18 Monaten verurteilt – in Anbetracht der geforderten Strafen der Staatsanwaltschaft eher ein mildes Urteil, bis auf die zwei Landesverweise von jeweils sieben Jahren. «Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir das Urteil von einer höheren Instanz überprüfen lassen», so Staatsanwältin, Susanne Steinhauser.
«Mit 2'000 Franken Genugtuung abgespiesen»
Der Journalist Kurt Pelda, der mit einem der Opfer in Kontakt stand, ist zufrieden mit dem Urteil. Hart sei jedoch, wie die Justiz mit «der Rolle der Whistleblower» umgegangen sei. Die 2000 Franken Genugtuung für das Opfer seien ungerecht. «Es braucht ein Umdenken in der Schweiz, denn die Justiz ist auf Whistleblower angewiesen», so Pelda.
Der Vorwurf: Im November 2016 hätten die zehn Männer zwei andere Anhänger der An'Nur Moschee eingesperrt und mit dem Tod bedroht. Dies, weil der Verdacht bestand, die Eingesperrten hätten einem Journalisten Film- und Fotoaufnahmen aus dem Inneren der umstrittenen Moschee verkauft. Die Anhänger der Moschee standen in Verdacht junge Muslime zu radikalisieren.