PFAS-Bauer zu Fleischverkaufsverbot: «Todesurteil für meine Kälbli»

Die fünf St. Galler Bauern, die ihr Fleisch nicht mehr verkaufen dürfen, weil es mit Chemikalien kontaminiert sein könnte, plagen Existenzängste.

Am Mittwoch verbot der Kanton St. Gallen fünf Bauern, ihr Fleisch weiterhin zu verkaufen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton St. Gallen verhängte gegen fünf Bauern ein Fleischverkaufsverbot.
  • In den Böden, im Wasser und in der Milch wurden schädliche Chemikalien gefunden.
  • Die Bauern plagen Existenzängste – Unverständnis macht sich breit.

Fünf St. Galler Bauern dürfen ihr Fleisch vorerst nicht mehr verkaufen – der Kanton hat es ihnen am Mittwoch verboten. Grund dafür ist, dass im Boden, im Trinkwasser, in den Tieren und in deren Milch schädliche Chemikalien nachgewiesen wurden.

Bei den betroffenen Bauern führt das Verkaufsverbot zu Existenzängsten. Gross sind das Unverständnis und die Wut auf die Behörden.

«Das ist ein Schlag ins Gesicht», sagt einer der Bauern zum «St. Galler Tagblatt». Er hat eine Verfügung von Kantonschemiker Pius Kölbener erhalten. Darin heisst es, es bestehe ein dringender Verdacht, dass Muskelfleisch auf seinem Hof lebender Tiere mit PFAS kontaminiert sei. Und dies über dem gesetzlichen Höchstwert.

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Dabei handelt es sich um schwer abbaubare Chemikalien.

Kantonschemiker Pius Kölbener an einer Medienkonferenz am Mittwoch. - keystone

Für den Bauer ist es schwer begreiflich, dass seine Tiere und sein Wasser jetzt plötzlich mit Chemikalien verseucht sein sollen. «Das ist eine Katastrophe!», sagt er wütend. «Ein kompletter Witz

Bauer muss nachweisen, dass Kälber nicht kontaminiert sind

In der Verfügung wird der Bauer dazu aufgefordert, die Wasser- und Futterzufuhr seiner Tiere umzustellen. So, dass sich die PFAS-Werte wieder im gesetzlichen Rahmen bewegen. Er erhält bis Mitte September Zeit, dem Kanton mitzuteilen, bis wann er die Umstellung vornehmen kann.

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Weiter muss der Bauer nachweisen, dass Jungtiere, die nach dem 1. August geboren wurden, nicht mit kontaminiertem Wasser und Futter in Verbindung kamen.

«Wie sollen wir das machen?», fragt er sich. «Das ist das Todesurteil für meine Kälbli – ich muss sie wohl entsorgen. Da blutet mir das Herz», klagt er gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».

Kanton sieht Dünger als Ursache für Kontamination

Bis 2006 war es den Bauern erlaubt, Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen auf Landwirtschaftsflächen zu verbreiten. Dieser als Dünger verwendete Klärschlamm war mit PFAS-Chemikalien belastet, die so in den Boden gelangten. Der Kanton vermutet, dass dies der Grund für die Kontamination ist.