Regierungsrätin Jacqueline Fehr lässt KESB überprüfen
Der Kanton Zürich möchte herausfinden, ob die gesetzliche Grundlage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde tauglich, effizient und wirksam ist.
Das Wichtigste in Kürze
- SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr möchte die Kesb überprüfen lassen.
- Fachleute sollen die Tauglichkeit und Effizienz des gültigen Gesetzes ermitteln.
- Auch die Strukturen, Abläufe und die Schnittstellen zu anderen Behörden werden untersucht.
Der Kanton Zürich will die gesetzliche Grundlage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), das so genannte EG KESR, untersuchen. Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) hat eine entsprechende Überprüfung angestossen.
Dabei sollen Fachleute ermitteln, ob das seit gut fünf Jahren gültige Gesetz wirksam, tauglich und effizient ist, wie die kantonale Direktion der Justiz und des Innern am Montag mitteilte. Untersucht werden unter anderem auch die Strukturen, Abläufe und Schnittstellen zu anderen Behörden.
Grund für die Untersuchung ist, dass es sich um einen besonders sensiblen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens handelt, wie es weiter heisst. Der Schlussbericht soll bis Ende 2019 vorliegen.
Aufbauphase abgeschlossen
Das Zürcher Gemeindeamt kommt in seinem Aufsichtsbericht 2017 über die 13 KESB des Kantons Zürich ausserdem zum Schluss, dass die «teilweise schwierige Aufbauphase» der Zürcher KESB erfolgreich beendet sei. Dabei stützt sich die Aufsichtsbehörde auf verschiedene Befunde wie beispielsweise die Entwicklung des Bestandes an angeordneten Massnahmen.
Diese bezeichnete die Behörde in ihrem Bericht als «unspektakulär und stabil». Der Verlauf der Massnahmenbestände sei Indiz dafür, dass die KESB in der Beurteilung der Fälle mit Augenmass vorgehen und mögliche vorgelagerte Angebote in die getroffenen Lösungen einbeziehen, wie es weiter heisst.
Zudem habe sich die Belastungssituation der KESB-Mitarbeitenden verbessert und die nach wie vor vergleichsweise hohe Fluktuationsrate beim Personal sei gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Ebenso ging die Zahl der Beschwerden an die Rechtsmittelinstanzen gegenüber dem Vorjahr um rund 12 Prozent zurück - im Vierjahresvergleich blieb das Total stabil.