Franzose steht wegen Tötungsvorbereitungen in Zürich vor Gericht
Ein 23-jähriger Franzose steht vor Gericht, weil er den mutmasslichen Vergewaltiger seiner Schwester töten wollte.

Vor dem Zürcher Bezirksgericht muss sich heute Mittwoch ein 23-jähriger Soldat und Student aus Paris verantworten. Er hatte akribisch die Tötung eines Mannes aus Zürich geplant, der seine Schwester vergewaltigt haben soll. Das Opfer war dann jedoch nicht zuhause.
Über Monate arbeitete der ausgebildete Soldat an einem Plan, wie er den 31-Jährigen aus Zürich beseitigen könnte. Seine Schwester hatte ihm zuvor erzählt, dass sie von diesem Mann vergewaltigt worden sei.
Der Franzose erstellte Skizzen mit Wohnungsgrundrissen, überlegte sich Fluchtrouten und besorgte sich Schlagringe und Messer. Er recherchierte sogar, wie die amerikanische CIA jeweils ihre «Zielpersonen» beseitigt und wann in Zürich die Sonne untergeht.
Vorbereitung bis ins kleinste Detail
Vor seiner Abreise in die Schweiz hielt er in einem Brief noch einmal seine Tötungsabsicht fest. «Ich werde seinen Schädel hochgehen lassen», schrieb der Beschuldigte. Gott sei bei ihm, es werde keine Schweizer Polizei geben.
Im September 2024 liess er sich dann von einem Fahrer von Paris nach Zürich bringen, an den Wohnort des mutmasslichen Vergewaltigers. Dass er jemanden töten wollte, sagte er dem Fahrer nicht, nur dass er jemanden «zur Rede stellen» werde.
Vor der Wohnungstür des Mannes angekommen, schmierte er als erstes Tarnfarbe auf den Türspion, damit das Opfer ihn nicht erkennen könnte. Das Problem: Der mutmassliche Vergewaltiger war gar nicht zu Hause. Der Soldat musste mehrere Stunden im Treppenhaus warten.
Die Konfrontation
Als der 31-jährige nach Hause kam, wurde er vom Franzosen zwar zur Rede gestellt und vergeblich zu einem Geständnis gedrängt – aber am Leben gelassen. Das Opfer alarmierte schliesslich die Polizei, die den Soldaten auf einem Fussweg in der Nähe verhaften konnte.
Der Franzose ist grundsätzlich geständig, weshalb der Gerichtsprozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden kann. Er einigte sich also mit der Staatsanwaltschaft auf einen Urteilsvorschlag, der nun zum Urteil erhoben werden soll.
Dieser Urteilsvorschlag beinhaltet, dass der Soldat wegen Vorbereitungshandlungen zur vorsätzlichen Tötung und Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt werden soll. Dafür soll er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten erhalten, von denen 6 ohne Bewährung verhängt werden sollen.
Das Urteil
Diese 6 Monate hat er seit seiner Verhaftung im September 2024 allerdings bereits verbüsst. Er müsste also gar nicht zurück ins Gefängnis, sondern könnte direkt die Heimreise antreten. Dazu soll ein Landesverweis von acht Jahren kommen, allerdings nicht für den ganzen Schengenraum, sondern nur für die Schweiz. Sonst würde seine Heimat Frankreich ebenfalls zur verbotenen Zone.