«Röhrenblick»: Berner Senior muss nach Unfall zur Eignungsprüfung
Ein über 80-Jähriger baut in der Berner Altstadt einen Unfall und fährt daraufhin einfach weiter. Deshalb muss er nun zur Fahreignungsprüfung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Senior baute 2022 in der Berner Altstadt einen Unfall. Danach fuhr er einfach weiter.
- Deshalb soll er nun eine Fahreignungsprüfung machen.
- Doch eigentlich absolvierte er nur kurz zuvor eine verkehrsmedizinische Untersuchung.
An einem Nachmittag im September 2022 kam es in einer Tempo-30-Zone in der Altstadt von Bern zu einer Kollision. Ein über 80-jähriger Autofahrer beschädigte mit seinem PW ein parkiertes Auto.
Trotz der entstandenen Schäden setzte er die Fahrt zu seinem Zahnarzttermin fort. Dies schreibt die «Berner Zeitung» unter Berufung auf ein Bundesgerichtsurteil.
Das Fahrzeug des Seniors erlitt durch den Aufprall einen Karosserieschaden und einen Achsenbruch am vorderen rechten Rad. Dennoch fuhr er über einen Kilometer weiter.
Nachdem er sein Auto im Parkverbot vor der Zahnarztpraxis parkiert hatte, informierte er die Halterin des beschädigten Fahrzeugs.
Gerichtsentscheidung und «geistiger Röhrenblick»
In dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stimmte das Bundesgericht der Berner Vorinstanz zu. Diese hatte ihm vorgeworfen, mit einem «geistigen Röhrenblick» unterwegs gewesen zu sein.
Dies habe sich unter anderem darin gezeigt, dass der Mann einem Fussgänger ausgewichen sei, anstatt einfach anzuhalten. Eine visuell-räumliche Wahrnehmungseinschränkung könnte vorliegen.
Das Bundesgericht erklärte, dass es nicht von Bedeutung sei, dass der Mann fünf Monate zuvor eine reguläre verkehrsmedizinische Untersuchung ohne Auffälligkeiten absolviert hatte. Dies war die Meinung des Betroffenen, die vom Gericht jedoch abgelehnt wurde.
Demnach ergibt sich aus dem Verhaltensmuster des Seniors, insbesondere aus seinem unerklärlichen Handeln nach der Kollision, die Notwendigkeit einer erneuten Untersuchung.