Schweiz präsentiert Uno Bericht zum Verschwindenlassen
Die Schweiz hat der Uno Bericht erstattet über die Umsetzung des Übereinkommens zum Verschwindenlassen. Es bekämpft Freiheitsentzüge mit Billigung des Staates.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Übereinkommen zum Verschwindenlassen dient der Verbrechensprävention und -bekämpfung.
- Die Schweiz präsentierte der Uno einen Bericht über die Umsetzung.
- Das Übereinkommen ist seit 2017 in der Schweiz in Kraft.
Die Schweiz hat einem Uno-Ausschuss ihren Bericht zur Umsetzung des internationalen Übereinkommens zum Verschwindenlassen präsentiert. Damit will sie zur Prävention und Bekämpfung dieses Verbrechens beitragen.
Die Präsentation fand von Dienstag bis Donnerstag in virtueller Form statt. Dies teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Donnerstag mit. Die Schweizer Delegation habe dabei ihre Massnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens dargelegt und Fragen des Uno-Ausschusses beantwortet.

So sei beispielsweise das Verschwindenlassen im Strafgesetzbuch spezifisch unter Strafe gestellt worden. Weiter wurde laut EDA ein Netzwerk von Koordinationsstellen im Bund und in den Kantonen eingerichtet. Damit soll bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen rasch den Aufenthaltsort der betroffenen Person geklärt werden können. Auf Stufe Bund sei das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Anlaufstelle für Angehörige.
Verschwindenlassen: Vom Staat gebilligte Freiheitsentzüge
Das Uno-Übereinkommen vom 21. Dezember 2006 will das sogenannte Verschwindenlassen bekämpfen. Dabei geht es um Freiheitsentzüge, die durch den Staat oder mit dessen Billigung begangen werden, wie es weiter hiess.
Diese Taten würden häufig verschleiert und seien oft mit der Folterung oder Tötung der betroffenen Person verbunden. Aktuell haben 98 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, 63 Staaten haben es ratifiziert.
Seit 2017 in Kraft
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Verschwindenlassen zu verbieten, unter Strafe zu stellen sowie Massnahmen zur Prävention zu ergreifen. Das Übereinkommen wurde von der Schweiz im Dezember 2016 ratifiziert. Es trat am 1. Januar 2017 für die Schweiz in Kraft.
Die Schweizer Delegation wurde von Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, Direktorin der Direktion für Völkerrecht des EDA, geleitet. Sie setzte sich aus Vertretern mehrerer Ämter des Bundes sowie einem Vertreter der Kantone zusammen, wie das EDA weiter schrieb.