Syrien: Chemikalien-Exporte brauchen Bewilligung
Der Skandal um den Export möglicher Giftgas-Bestandteile nach Syrien hat Folgen: Der Bundesrat führt für den Export eine Bewilligungspflicht ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Chemikalien-Exporte nach Syrien braucht es künftig eine Bewilligung.
- Der Bundesrat reagiert damit auf den Skandal um den Export möglicher Giftgas-Bestandteile.
Der Bundesrat führt für den Export gewisser Chemikalien und Werkstoffe nach Syrien eine Bewilligungspflicht ein. Das hat er am Freitag beschlossen. Hintergrund ist die Ausfuhr von Isopropanol nach Syrien im Jahr 2014. Die handelsübliche Substanz, die zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und pharmazeutischen Produkten dient, kann auch zur Produktion von Kampfstoffen wie etwa Sarin verwendet werden.
«Kein Missbrauch»
Nach Angaben des Bundesrats haben Nachforschungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) keine Hinweise darauf ergeben, dass die Chemikalie aus der Schweiz missbräuchlich verwendet wurde. Das an das syrische Unternehmen ausgelieferte Isopropanol sei vollständig für die Herstellung eines Medikaments verwendet worden, heisst es in einer Mitteilung.
Trotzdem bleibt der Vorfall nicht ohne Folgen. Der Bundesrat will ausschliessen, dass Isopropanol oder ein anderes Gut, das zur Herstellung von Kampfstoffen missbraucht werden kann, ohne Wissen der Schweizer Behörden nach Syrien gelangt. 2014 war die Meldung solcher Geschäfte freiwillig gewesen.
Nun führt der Bundesrat eine Bewilligungspflicht für den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr bestimmter Chemikalien, Werkstoffe und anderer Güter nach Syrien ein. Das Seco verweigert die Bewilligung, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter missbräuchlich verwendet werden oder verwendet werden können.