Volksinitiative muss Gerichtsurteil abwarten

Die Luzerner Stimmberechtigten müssen noch warten, bis sie über die Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung - Abbau verhindern» der SP abstimmen können.

Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Der Kantonsrat hat auf Antrag der Regierung die Behandlungsfrist mit 84 zu 17 Stimmen um ein Jahr bis Ende Februar 2020 erstreckt, dies weil noch ein Bundesgerichtsurteil zum Initiativthema abgewartet werden solle.

Das vor Bundesgericht hängige Verfahren betrifft die Einkommensgrenze für die Verbilligung der Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für das Jahr 2017. Das Gerichtsverfahren angestrebt hatte die Luzerner SP, nachdem das Kantonsgericht einen Prüfungsantrag gegen die Verordnung der Prämienverbilligung des Regierungsrats abgewiesen hatte.

Das Bundesgerichtsurteil dürfte nicht vor Ende Februar 2019 vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt aber müsste der Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf der kantonsrätlichen Stellungnahme zur Gesetzesinitiative verabschiedet haben.

Die Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung - Abbau verhindern» verlangt, dass die Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht unter das Niveau von 2016 fällt. Das Begehren stehe somit in einem engen Zusammenhang mit diesem noch hängigen Verfahren, befand eine grosse Mehrheit des Kantonsrats.

Die Ratsmehrheit kam zum Schluss, dass eine Beratung über die Initiative erst dann sinnvoll sei, wenn das Bundesgerichtsurteil vorliege. Die Ausführungen des Gerichts könnten von Bedeutung sein für die Botschaft, einen allfälligen Gegenvorschlag und die Beratung der Initiative.

Yvonne Zemp (SP) lehnte die Fristverlängerung ab. Immer mehr Menschen kämen wegen den Krankenkassenprämien in Not, sagte sie. Die Bevölkerung habe ein Anrecht darauf, nicht noch einmal ein Jahr zu warten.

David Roth (SP) warf der Regierung und dem Parlament vor, wegen den Wahlen im Frühling 2019 die Initiative hinauszuschieben. Es würden zudem zwei Dinge vermischt. Im Fall vor dem Bundesgericht gehe es darum, ob Luzern bundesrechtskonform gehandelt habe. Damit habe die Initiative aber nichts zu tun, denn diese wolle nur einen Zustand herstellen, den es schon einmal gegeben habe.

Die SP blieb mit ihrem Ablehnungsantrag allein. Die anderen Fraktionen hatten Verständnis dafür, dass in diesem Falle die Behandlungsfrist verlängert wird. Regierungsrat Guido Graf versicherte, nach dem Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils sofort dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten.

SP fordert Mindeststandard

Die SP hatte mit der Volksinitiative auf die Wirren um das Budget 2017 reagiert. Weil es monatelang kein rechtskräftiges Budget gab, wurde die Prämienverbilligung nur provisorisch ausbezahlt und schliesslich gekürzt.

Die SP verlangt, dass im Kanton Luzern die Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht unter das Niveau von 2016 fällt. Zudem soll sie neu auf Gesetzesstufe geregelt werden, so dass Änderungen mit dem Referendum bekämpft werden können.