Zuger Liebesdrama – Mann schlägt auf Ex mit Töff-Helm ein

Ein Mann, der seiner ehemaligen Partnerin nachgestellt und sie physisch attackiert haben soll, wurde jetzt vor Gericht verurteilt.

Mit einem Töff-Helm habe ein Mann seine Ex-Freundin angegriffen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann stand wegen Körperverletzung gegenüber seiner Ex-Freundin vor Gericht.
  • Er habe sie bedroht und unter anderem mit einem Töff-Helm geschlagen.
  • Ein Zuger Kollegialgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe von 14 Monaten.

Der Angeklagte, ein Deutscher, verübte laut einem Zuger Kollegialgericht gewalttätige Handlungen und drohte seiner in Zug ansässigen Ex-Partnerin mit dem Tod. Diese Vorfälle sollen nach einer zerschlagenen Beziehung im Februar 2020 aufgetreten sein. Die «Zuger Zeitung» berichtet darüber.

Nach einer mündlichen Auseinandersetzung soll der Mann die Frau gegen die Füsse getreten und sie am Kiefer ergriffen haben. Darüber hinaus soll er ihr mehrfach einen Töff-Helm auf den Kopf geschlagen und angekündigt haben, sie umzubringen. Laut der Anklageschrift liess er von der Frau ab, nachdem ihn ein Schrei aus der unmittelbaren Nachbarschaft unterbrochen hatte.

Anschliessend ist der Mann immer wieder vor der Zuger Wohnung der Frau aufgetaucht. Dazu hat der Deutsche ihr weitere Male mit dem Tod gedroht und sie belästigt.

Das Urteil des Gerichts

Das Kollegialgericht stellte nur leichte Verletzungen durch die Helmattacke fest. Es ging davon aus, dass der Angeklagte ohne grobe Verletzungsabsicht, sondern im Affekt und emotional gehandelt hatte. Die darauffolgende Drohung wurde allerdings als für das Strafmass relevant angesehen.

Das Gericht konnte die vorgeworfenen weiteren Drohungen und das Stalking aufgrund mangelnder Beweise nicht bestätigen. Daher wurde der Angeklagte nur der qualifizierten einfachen Körperverletzung und der Drohung in einem Fall schuldig gesprochen. Dadurch entging er einer Abschiebung.

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Für seine Taten erhielt er eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten mit einer Bewährungszeit von vier Jahren. Zudem trägt er die Gerichtskosten. Diese werden laut der «Zuger Zeitung» auf etwa 24'000 Franken geschätzt.