Coronavirus: Webshop darf Schnelltests nicht an Private verkaufen
Vor Ostern lassen sich viele auf das Coronavirus testen. Onlineshops dürfen die Tests aber nicht verkaufen. Die Behörden stellen sich quer.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss Swissmedic dürfen Webshops keine Antigen-Tests verkaufen.
- Obwohl die Tests bald gratis sind, ist das Interesse bei Webshops hoch.
Über Ostern kommen die Schweizer zusammen. Darum sind aktuell Schnelltests gefragt, mit denen jeder sich daheim auf das Coronavirus testen lassen kann.
Das Problem: Verfügbar sind die Tests in grosser Menge erst nach den Feiertagen. Manche versuchen darum, sich anderswo Antigen-Tests zu beschaffen.
Etwa beim Onlineshop Cleanswiss. Inhaber Roger Deuber sagt gegenüber dem «Kassensturz»: «Es ist verrückt. Die Leute wollen etwas unternehmen. Sie geben auch Geld dafür aus, obschon die Tests in naher Zukunft gratis abgegeben werden.»
Coronavirus: Swissmedic verbietet Schnelltest-Verkauf
Doch die Behörden bremsen den Onlinehändler aus. Die Zulassungsbehörde Swissmedic weist Cleanswiss darauf hin, dass der Verkauf an Private verboten ist. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Busse von 50'000 Franken.
Gegenüber dem Konsumentenmagazin sagt die Behörde: «Die auf der Webseite der Cleanswiss angebotenen Covid-19-Schnelltests wurden vom Hersteller ausschliesslich zur Anwendung durch Fachpersonen ausgelegt.» Die korrekte Anwendung durch das Publikum sei daher nicht sichergestellt.
Deuber versteht das nicht. «Das ist völlig übertrieben. Man muss lediglich gut instruiert werden, es braucht kein Fachpersonal aus dem medizinischen Bereich.» Zudem habe er auf dem Webshop ein Erklärvideo hochgeladen.
Trotzdem verkauft Deuber den Test aktuell nicht an Private. Andere Onlineshops halten die Swissmedic-Anweisung hingegen nicht ein.