Finma wirft Julius Bär mangelhafte Bekämpfung von Geldwäsche vor
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat der Bank Julius Bär eine mangelhafte Bekämpfung von Geldwäsche vor vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Finma rüffelt die Bank Julius Bär wegen Mängeln bei der Geldwäschereibekämpfung.
- Die Bank wird angewiesen, wirkungsvolle Massnahmen zu ergreifen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat bei dem Vermögensverwalter Julius Bär schwere Mängel in der Bekämpfung von Geldwäsche festgestellt. Die Mängel betreffen den Zeitraum 2009 bis 2018. Dies ergab ein Enforcementverfahren, das die Finma nun abgeschlossen hat.
Korruptionsfälle
Das Fehlverhalten der Bank stehe im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den staatlichen venezolanischen Ölkonzern Petróleos de Venezuela S.A. PDVSA und den Fussballverband Fifa, wie die Finma am Donnerstag mitteilte.
Systematische Mängel stellte die Finma auch im Risikomanagement der Bank Julius Bär fest. Diese habe auf klare Hinweise auf Risiken der Geldwäsche wiederholt nicht oder nicht entschieden genug reagiert.
Fehlende Transparenz
Die Bank habe zudem die Identität von Kunden sowie den Zweck und die Hintergründe ihrer Geschäftsbeziehungen ungenügend abgeklärt. So seien die Angaben in der sogenannten Know-Your-Customer-Dokumentation bei der überwiegenden Mehrzahl der geprüften Geschäftsbeziehungen unvollständig oder unklar gewesen.
Die festgestellten Verfehlungen hätten sich jedoch nicht auf einzelne Kundenberater beschränkt. Julius Bär habe insgesamt eine mangelhafte Compliance- und Risikokultur. Den geldwäschereirechtlichen Pflichten sei nicht das erforderliche Gewicht beigemessen worden, kritisiert die Finma.
Bank Julius Bär muss Massnahmen gegen Geldwäsche umsetzen
Die Bank muss nun wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umsetzen.
Zudem muss die Bank Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen. Und im Verwaltungsrat den Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung erhöhen.
Bis zur «Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes» ist es der Bank Julius Bär ausserdem untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Die Finma werde die Umsetzung der Massnahmen von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.
Julius Bär anerkennt die Finma-Schlussfolgerungen
Wie Julius Bär mitteilte, anerkennt die Bank grundsätzlich die Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Lateinamerika-Geschäft. Man habe mit der Finma umfassend kooperiert und bereits im Verlauf der Untersuchung umfassende operationelle, organisatorische und personelle Massnahmen ergriffen. Damit habe man die Compliance- und Risikokultur innerhalb der Gruppe verstärkt.
Die Bank Julius Bär habe dabei unter einer neuen Führung die Strategie angepasst. Künftig werde der Fokus vom Neugeld-Wachstum auf nachhaltige Gewinnentwicklung verlagert.