Post- und Logistikbranche einigt sich auf Gesamtarbeitsvertrag

Die Post- und Logistikbranche hat sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Dieser soll noch 2023 ratifiziert werden.

Ein Post-Angestellter sortiert Pakete in einem Paketzentrum. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Post- und Logistikbranche einigt sich auf einen GAV mit Mindeststandards.
  • Dieser sieht etwa verbindliche Mindestlöhne für die gesamte Zustellbranche vor.
  • Der neue Gesamtarbeitsvertrag soll noch im Laufe des Jahres 2023 ratifiziert werden.

Die Post- und Logistikbranche hat sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Mindeststandards geeinigt. Davon betroffen sind über 35'000 Arbeitnehmende in der Schweiz und insbesondere auch Zusteller von unadressierten Prospekten und Gratiszeitungen.

Anfang Juni sind die GAV-Verhandlungen für Mindeststandards für alle Arbeitnehmenden in der Zustellbranche erfolgreich abgeschlossen worden. Dies teilten die Verhandlungspartner am Dienstag mit. Der neue GAV sieht etwa verbindliche Mindestlöhne vor und soll für die gesamte Zustellbranche gelten.

Bisher hat das Postgesetz gewisse Mindestvorgaben für Dienstleistungen vorgesehen. Jedoch nur für Mitarbeitende, die adressierte Briefe, Zeitungen, Zeitschriften sowie Pakete bis zu 30 Kilogramm annehmen, sortieren und zustellen. Der neue GAV gilt auch für Mitarbeitende von Subunternehmen sowie für Angestellte, die unadressierte Werbung und Gratiszeitungen vertragen.

Verhandlung mit Gewerkschaften

Am Verhandlungstisch sassen die Gewerkschaft Syndicom und der Personalverband Transfair auf Arbeitnehmerseite. Dazu kam der Verband Zustellung Schweiz, der die grössten Arbeitgeberinnen wie die Schweizerische Post oder Planzer sowie mehrere Arbeitgeberverbände umfassen.

In einem nächsten Schritt müssen die Gremien aller Verhandlungspartner dem GAV zustimmen. Die Ratifizierung soll im Laufe des Jahres 2023 statt, wie es in der Mitteilung heisst.

Danach soll beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt werden. Stimmt der Bundesrat dem GAV zu, kann er in Kraft treten. Der Zeitpunkt dafür ist noch ungewiss. Er hänge davon ab, wie schnell diese Prozesse fortschreiten, hiess es.