Swisscom legt Rekurs gegen Comcom-Entscheid zu Preissenkungen ein
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat Swisscom zu einer Preissenkung verdonnert. Der Telekomkonzern legt nun Rekurs ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Swisscom legt gegen einen Entscheid der Comcom Rekurs ein.
- Diese hatte den Telekomkonzern zu Preissenkungen verdonnert.
Die Swisscom will den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) zu Preissenkungen zugunsten der Konkurrentinnen Sunrise und Salt nicht akzeptieren. Der grösste Schweizer Telekomkonzern hat Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dies gab Swisscom-Sprecher Sepp Huber am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP bekannt.
Die Comcom hatte im Februar das Unternehmen zu einer Senkung der Preise für die Mitbenutzung des Swisscom-Festnetzes verdonnert. Dies, weil diese jahrelang zu hoch gewesen seien. Dabei geht es um die Jahre 2013 bis 2016.
Konkret setzte der Telekomregulator die Preise für die letzte Meile auf dem Kupfernetz von der Telefonzentrale bis zum Hausanschluss um 10 bis 25 Prozent tiefer an, als die Swisscom angeboten hatte.
Auch andere Bereiche vom Comcom-Entscheid betroffen
Auch in anderen Bereichen hatte die Comcom die Preise der Swisscom heruntergeschraubt. Insgesamt gehe es für den Konzern für die Jahre 2013 bis 2016 um einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Das Unternehmen habe dafür Rückstellungen gebildet, erklärte Sprecher Huber.
Die Comcom habe mittels eigener Kostenmodellierung tiefere Zugangspreise als die Swisscom bestimmt, hatte der Konzern im Februar moniert. Die Berechnungen der Swisscom basierten derweil auf Vorgaben des Bundesrats und Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts.
Weil die Swisscom auf dem Kupfernetz marktbeherrschend ist, muss sie der Konkurrenz bestimmte Dienstleistungen zu kostenorientierten Preisen anbieten. Bei der Berechnung dieser Preise hat sich die Comcom aber nicht auf die realen Kosten gestützt.
Sondern auf hypothetische Kosten, die bei einem Netz mit der neuesten verfügbaren Technologie anfallen würden. Und das sind heute die Glasfasern.
Denn neu sind nach einer Änderung der Fernmeldeverordnung für die Berechnung der Preise die Kosten der Glasfaserleitungen massgebend. Auch wenn es etwa um Zugangspreise für Kupferleitungen geht. Und dies, obwohl das Glasfasernetz selber nicht reguliert ist. Das heisst, dass die Swisscom hier ihrer Konkurrenz keine Leitungen anbieten muss.
Keine Auswirkung für Endkunden von Swisscom
Für die Endkunden hat der Entscheid der Comcom keine direkte Auswirkung. Sie bekommen keine Rückerstattung. Allerdings könnte sich die Senkung in der Zukunft auswirken und zu tieferen Endkundenpreisen im Festnetz führen.
Auch in anderen Bereichen klopfte die Comcom der Swisscom auf die Finger. Die grösste Senkung verfügte sie bei den Mietleitungen, wo sie Reduktionen zwischen 65 und 80 Prozent verordnete. Der Telekomkonzern habe unangebrachte Preise von der Konkurrenz verlangt, schrieb der Regulator.
Dies sieht das Unternehmen komplett anders: Die Senkungen der Comcom seien bei den Mietleitungen kaum nachvollziehbar, äusserte sich der Branchenprimus im Februar.
Darüber hinaus hat die Comcom auch die Preise für die Netzzusammenschaltung (Interkonnektion) gesenkt, und zwar um durchschnittlich 10 Prozent.