Verfassungsbeschwerde gegen EZB-Anleihekaufprogramm PEPP eingereicht
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das Notfall-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) eingegangen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kläger sprechen von monetärer Staatsfinanzierung.
Die Kläger hielten das PEPP für monetäre Staatsfinanzierung, teilte der Prozessbevollmächtigte, der Berliner Jurist und Finanzwissenschaftler Markus Kerber, mit. Das Gericht bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage am 8. März. (Az. BvR 420/21)
Der EZB-Rat hatte PEPP wegen der Coronapandemie Ende März 2020 beschlossen und im Dezember bis mindestens Ende März 2022 verlängert. Die EZB kauft im Rahmen des Programms zusätzliche Staats-und Unternehmensanleihen im Wert von bis zu 1,85 Billionen Euro.