Wichtrach stellt Weichen für Sanierung der Abwasseranlagen
Wie die Gemeinde Wichtrach mitteilt, befinden die Stimmbürger am 22. September 2024 über den Rahmenkredit von drei Millionen Franken für die Abwasser-Sanierung.
An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat das nachfolgende Geschäft zuhanden einer Urnenabstimmung vom 22. September 2024 verabschiedet.
Die Bevölkerung wurde zudem bereits im Gemeindemagazin «punktuell» informiert. Im Bereich der privaten Abwasseranlagen sind sogenannte flächendeckende Zustandsaufnahmen ZpA’s und Massnahmenplanungen vorgesehen.
Die Gemeinde übt gemäss kantonaler Gewässerschutzgesetzgebung die Aufsicht über sämtliche Abwasseranlagen aus.
Miteingeschlossen sind dabei auch die privaten Liegenschaftsentwässerungen.
Umsetzung von flächendeckenden Massnahmen
Vom Grundsatz her ist aber jeder Liegenschaftsbesitzende für die Gewährleistung einer ordnungsgemässen und störungsfreien Funktion seiner privaten Anlagen verantwortlich.
Die flächendeckenden ZpA’s umfassen grob Arbeiten wie die Aufnahme und Untersuchung der Hausanschlussleitungen, Schächte et cetera, die Überführung der Ergebnisse und Abklärungen in ein Dossier pro Liegenschaft, die Übergabe der Sanierungsdossiers an Liegenschaftsbesitzende, die Verfügung der notwendigen Sanierungsmassnahmen sowie die Kontrolle der Umsetzung durch die Gemeinde.
Seit dem Jahr 2017 konnte die Gemeinde Wichtrach bei mehreren Gebieten bereits praktische Erfahrungen sammeln und diverse Massnahmen umsetzen.
Projektdauer von rund 20 Jahren
Auf dieser Basis und den bereits gewonnen Erkenntnissen hat der Gemeinderat ein Konzept verabschiedet.
Für die Bearbeitung der circa 1000 Liegenschaften wird mit einer Projektdauer von rund 20 Jahren gerechnet.
Dies, weil pro Jahr nur circa 50 Liegenschaften mit den Massnahmen abgearbeitet werden können.
Umfang von drei Millionen Franken
Der Stimmbevölkerung wird an der Urne vom 22. September 2024 ein Rahmenkredit im Umfang von drei Millionen Franken beantragt.
Für die Freigabe der einzelnen Tranchen soll der Gemeinderat bevollmächtigt werden.
Das Vorhaben ist aus finanzieller Sicht umsetz- und vertretbar, weil zum heutigen Zeitpunkt ein Einfluss auf die Höhe der Gebühren nicht erkennbar ist.
Ausführliche Informationen zum Geschäft werden im Rahmen der Botschaft zur Urnenabstimmung sowie über die Webseite der Gemeinde zu gegebener Zeit veröffentlicht.