Obfelden fordert zum Rückschnitt von Bepflanzungen auf
Wei die Gemeinde Obfelden mitteilt, werden die Grundeigentümer aufgefordert, Pflanzen entlang des öffentlichen Raumes zurückzuschneiden.
Die Grundeigentümer sollen überprüfen, ob ihre Büsche und Sträucher in den öffentlichen Raum ragen und dort Fussgänger oder den Verkehr behindern.
Entlang von Strassen und öffentlichen Wegen gelten einige Vorschriften der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung.
Mauern und Einfriedungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Pflanzen, Äste und Blattwerk von Bäumen und Sträuchern dürfen bis in eine Höhe von 4,5 Metern nicht über Strassen- und Weggrenzen hinausragen, bei Rad, Fuss- und Gehwegen bis in eine Höhe von 2,65 Metern.
Grundeigentümer sollen die Bestimmungen dauernd beachten
Morsche und dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse oder das Trottoir stürzen könnten.
Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind die erforderlichen Sichtbereiche freizuhalten.
In diesen dürfen Pflanzen, Mauern und Einfriedungen eine Höhe von 0,8 Metern nicht überschreiten.
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, diese Bestimmungen, im Interesse einer ungehinderten Benützung der Verkehrsflächen und zur Gewährung der Verkehrssicherheit, stets zu beachten.