Wettswil am Albis stimmt über den Anstaltsvertrag der IKA SODU ab

Am 13. Februar 2022 wird in Wettswil am Albis über den totalrevidierten Anstaltsvertrag der Interkommunalen Anstalt Sozialdienst Unteramt abgestimmt.

Gemeindehaus Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Interkommunale Anstalt Sozialdienst Unteramt, IKA SODU, hat ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2018 aufgenommen.

Im Auftrag ihrer drei Trägergemeinden Wettswil am Albis, Bonstetten und Stallikon ist sie zuständig für die Dienstleistungen wirtschaftliche und persönliche Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, Zusatzleistungen zur AHV, IV, Subventionen an die familienergänzende Kinderbetreuung und Prüfung von Gesuchen um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, Alimentenbevorschussung.

Für weitere soziale Dienstleistungen, insbesondere für die Bereiche Berufsbeistandschaft, Asyl- und Migrationswesen und Suchtberatung sind weiterhin die Trägergemeinden zuständig. Sie hatten diese Aufgaben schon seit Jahren an den Sozialdienst Bezirk Affoltern delegiert.

Im Laufe der ersten beiden Geschäftsjahre der IKA SODU zeigte sich, dass in verschiedenen Bereichen Klärungsbedarf besteht und der Anstaltsvertrag zu revidieren ist. Insbesondere soll der Anstaltszweck der IKA SODU weitere Dienstleistungen wie die Berufsbeistandschaft, das Asyl-/Migrationswesen sowie die Suchtberatung umfassen.

Der Gemeinderat empfiehlt den totalrevidierten Anstaltsvertrag anzunehmen

Der Verwaltungsrat der IKA SODU hat den Anstaltsvertrag in enger Zusammenarbeit mit den Trägergemeinden sowie dem Gemeindeamt des Kantons Zürich überarbeitet. Grundlegende Änderungen des Anstaltsvertrags bedürfen der Zustimmung der Stimmberechtigten aller Trägergemeinden.

Die Stimmberechtigten der drei Trägergemeinden Wettswil a.A., Bonstetten und Stallikon stimmen deshalb am 13. Februar 2022 über den totalrevidierten Anstaltsvertrag der Interkommunalen Anstalt Sozialdienst Unteramt ab. Der Gemeinderat Wettswil a.A. empfiehlt den Stimmberechtigten ein «JA» in die Urne zu werfen.