Flüelen

Flüelen ruft zum Rückschnitt der Bepflanzung auf

Nau.ch Lokal
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Uri,

Wie die Gemeinde Flüelen mitteilt, wird die Bevölkerung aufgefordert, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Ausblick auf die Berge in Flüelen.
Ausblick auf die Berge in Flüelen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz sowie der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Flüelen, dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden. Dies gilt sowohl für Kantons- wie auch für Gemeindestrassen und Trottoirs.

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden.

Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümer. Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 Zentimeter ab Strasse erreichen. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.

Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4,50 Metern, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2,50 Metern zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt wird. Alle betroffenen Grundeigentümer werden gebeten, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen besorgt zu sein.

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