Abbrucharbeiten bei zwei Gemeindeliegenschaften

Gemeinde Oberriet
Gemeinde Oberriet

Rheintal,

Auf der Wohn-/Gewerbeliegenschaft Staatsstrasse 75 im Zentrum von Oberriet sowie dem ehemaligen Restaurant Bad Kobelwies stehen in der nächsten Zeit Abbruch- bzw. Bauarbeiten an.

Abrucharbeiten Staatsstrasse 75 und Bad Kobelwies.
Abrucharbeiten Staatsstrasse 75 und Bad Kobelwies. - Gemeinde Oberriet

Im 2018 hat die Politische Gemeinde Oberriet die Wohn-/Gewerbeliegenschaft Staatsstrasse 75 käuflich erworben. Ausschlaggebend für den Kauf war insbesondere der Standort im Dorfzentrum sowie inmitten des Ortsbildschutzgebiets. Dies mit dem Ziel, zu einer attraktiven Zentrumsgestaltung beitragen zu können.

Wie bereits im letztjährigen Jahresbericht informiert, wird der nördliche Gebäudeteil (ehemals Imbisslokal) abgebrochen. Die Abbrucharbeiten starten am 5. August 2019 und dauern rund eine Woche an.

In dieser Zeit ist die angrenzende Kronengasse für den Verkehr gänzlich gesperrt. Die Fussgänger und Fahrradfahrer hingegen können diesen Bereich jederzeit passieren.

Ansprechende Umgebungsgestaltung und Ladestationen für E-Bikes

Nach den Sommerferien wird mit der Sanierung des Wohngebäudes (südlicher Gebäudeteil) begonnen. Anstelle des abgebrochenen Gebäudes wird ein Carport sowie ein Fahrradunterstand erstellt, wo voraussichtlich auch öffentliche Ladestationen für E-Bikes zur Verfügung gestellt werden.

Ein besonderes Augenmerk wird auf eine ansprechende Umgebungsgestaltung gelegt, es werden Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen die zum Verweilen einladen.

Kein Ersatz für Restaurant Bad Kobelwies

In den kommenden Monaten wird auch das ehemalige Restaurant Bad Kobelwies abgebrochen. Dieses Gebäude wurde vor 1920 erstellt und befindet sich baulich in einem schlechten Zustand.

Eine Sanierung stellt deshalb aus Gründen der Verhältnismässigkeit kein Thema mehr dar. Das Gebäude ist teilweise einsturzgefährdet und sollte deshalb sobald möglich abgebrochen werden.

Dies war dem Gemeinderat bereits von Anbeginn an bewusst bzw. der Erwerb der Liegenschaft erfolgte aufgrund von ortsplanerischen Überlegungen. Aufgrund der heute geltenden Gesetzesbestimmungen auf Bundes- und Kantonsebene lassen sich neue Baulandflächen in den kommenden Jahren praktisch nicht mehr realisieren – es sei denn im Gegenzug wird an einer anderen Stelle auszoniert.

In diesem Sinne erfüllt die hier erworbene Liegenschaft Reservezwecke. Längerfristig wird beabsichtigt, diese Baulandfläche zugunsten von attraktiveren Lagen umzuverteilen.

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