In Roggwil TG gilt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Wie die Gemeinde Roggwil TG bekannt gibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2023 eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli 2023 verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.
Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran. Es wird für die Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere gedankt.
Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss § 13 Abs. 1 Ziffer 4a der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden (RB 641.21) mit 100 Franken gebüsst werden.