Baden: Inbetriebnahme Poller Weite Gasse
Mit der Inbetriebnahme der Poller Ende Jahr soll das geltende Fahrverbot in der Weiten Gasse durchgesetzt werden.

Anwohnende, Geschäftsführer und Eigentümerinnen von Liegenschaften geniessen weiterhin während 24 Stunden uneingeschränkte Zufahrt zu ihren Räumlichkeiten. Zu diesem Zweck stellt ihnen die Stadt gegen ein Depot einen Funksender für die Bedienung der Poller zur Verfügung.
Die Parkierungsdauer auf öffentlichem Grund (für den Güterund/oder Personenumschlag) bleibt auf 15 Minuten beschränkt. Andere Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht behindert werden.
Die oben aufgeführten Berechtigten im Bereich Weite Gasse, Mittlere Gasse, Obere Gasse, Vordere Metzgasse, Hintere Metzggasse, Cordulaplatz, Rathausgasse und Obere Halde erhalten demnächst ein Merkblatt sowie ein Formular für die Bestellung der Funksender zugestellt.