Obersiggenthal erinnert an die Meldepflicht für Einwohner
Wie die Gemeinde Obersiggenthal mitteilt, kommet es vermehrt vor, dass Einwohner ihren Ein-, Um- oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden.
In der Gemeinde Obersiggenthal kommte es vermehrt vor, dass Einwohner ihren Ein-, Um- oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass alle Einwohner gemäss Paragraf 14 des Register- und Meldegesetzes dazu verpflichtet sind, Adressmutationen innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden.
Die gilt auch für Umzüge innerhalb einer Liegenschaft.
Wegzüge ins Ausland
Zu-, Um- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können sowohl am Schalter der Einwohnerdienste als auch online über den Link auf der Gemeindewebseite gemeldet werden.
Wegzüge ins Ausland benötigen mehr Verarbeitungszeit.
Einwohner werden gebeten, sich hierfür frühzeitig mindestens drei Wochen im Voraus bei den Einwohnerdiensten zu erkundigen.