Festnahme in Basel: Betrüger ergattern 18'000 Franken von Seniorin
Am Freitagabend wurde in Basel eine Seniorin (94) Opfer eines Telefonbetrugs. Danke einer Drittperson konnte ein Mann (51) festgenommen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- In Basel wurde eine Seniorin am Freitag Opfer eines so genannten «Schocktelefons».
- Die 94-jährige Frau hatte den Betrügern rund 18'000 Franken Bargeld übergeben.
- Die Kantonspolizei konnten einen 51-jährigen mutmasslichen Betrüger festnehmen.
Am Freitag, circa 19.40 Uhr, hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen mutmasslichen Betrüger angehalten und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt festgenommen.
Der 51-Jährige hatte nach einem so genannten «Schocktelefon» von seinem Opfer Bargeld im Wert von rund 18'000 Franken entgegengenommen.
Das Zwangsmassnahmengericht hat gegen den serbischen Staatsbürger eine Untersuchungshaft von zwei Monaten angeordnet.
Ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft zufolge hatte ein angeblicher Bankangestellter bei einer 94-jährigen Frau angerufen.
Eine Drittperson verhinderte schlimmere
Nach weiteren Gesprächen mit einem zweiten Betrüger, der sich als Polizist ausgab, hob eine Verwandte der Geschädigten Bargeld ab.
Dank der guten Reaktion einer Drittperson alarmierte sie vor der Übergabe die Polizei. Nähere Angaben kann die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.
Während der «Schockanrufe» – eine der Telefonbetrugsmaschen – geben sich Betrügerinnen und Betrüger als Kriminalbeamte, Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von Banken aus.
Die Betrüger nutzen gefälschte Rufnummern
Sie teilen ihren Opfern beispielsweise mit, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei, dass ein Einbruch bevorstünde oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von falschen Abbuchungen geworden seien.
Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf.
Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde.
Bei Zweifeln sollte die 117 gewählt werden
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erinnert daran, dass die Polizei nie jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben. Sie verlangt auch nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck oder andere Wertgegenstände aushändigt.
Bei den geringsten Zweifeln, ob es sich bei einer Anruferin oder einem Anrufer um echte Polizisten handelt, ist unverzüglich über den Notruf 117 Kontakt mit der Kantonspolizei Basel-Stadt aufzunehmen.