Energie

Berner Gebäude sollen ab Januar ihre eigene Energie produzieren

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Energiegesetz des Kantons Bern in Kraft.

solaranlage
Eine Solaranlage auf dem Dach eines Betriebs. (Symbolbild) - keystone

Dieses Gesetz setzt auf Anreize statt Vorschriften und soll dem Kanton helfen, seine Klimaziele und die des Bundes zu erreichen.

Bis 2050 will der Kanton klimaneutral sein, dies hat die Bevölkerung in einer Abstimmung im Jahr 2021 beschlossen und in der Verfassung verankert.

Unter anderem mit dem neuen Energiegesetz, welches den Fokus hauptsächlich auf die Produktion von Eigenenergie bei Neubauten legt, soll dieses Ziel erreicht werden.

Eigene Energiegewinnung sei für neuen Energieverbrauchgrenzwert notwendig

Ab dem 1. Januar 2023 gilt ein neuer Energieverbrauchgrenzwert für Neubauten.

Der Grenzwert beinhaltet neu zusätzlich zur Heizung, dem Warmwasser, der Lüftung und der Klimatisierung auch die Beleuchtung, die Geräte und die allgemeine Gebäudetechnik. Diese Gesamtbetrachtung bildet die Gesamtbilanz.

Um den neuen Energieverbrauchgrenzwert zu erreichen, sei in der Regel eine eigene Energiegewinnung notwendig, zum Beispiel eine Solaranlage auf dem Dach.

Diese soll 10 bis 20 Prozent des Gebäudeenergieverbrauchs decken.

Ölheizungen in Neubauten weiterhin möglich

Der selbst produzierte Strom kann anschliessend von der Gesamtbilanz des Gebäudeenergiebedarfs subtrahiert werden.

Mit dieser Rechnung entsteht die sogenannte gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE), welche das Herzstück des revidierten Gesetzes bildet.

Mit der gGEE sind Ölheizungen in Neubauten weiterhin möglich, solange der Energieverbrauchgrenzwert eingehalten wird.

Ein Verbot von Ölheizungen war in einer früheren Version des Energiegesetzes geplant, diese wurde aber 2019 vom Volk knapp abgelehnt.

Parkplätze bei Neubauten mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Beim Ersatz einer Ölheizung mit einer fossilen Heizung bei Bauten, welche älter als 20 Jahre sind, muss das Gebäude erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen.

Falls dies nicht möglich ist, kann auch zum Beispiel mit erneuerbaren Energien der Ersatz ergänzt werden.

Das revidierte Gesetz verlangt zudem bei Neubauten einen Teil der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.

Begrenzte Betriebszeit von Schaufenster, Leuchtreklamen oder Beleuchtungen

Schaufenster, Leuchtreklamen oder auch Beleuchtungen von Sehenswürdigkeiten müssen ab dem 1. Januar 2023 zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden, solange sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind.

Für die technische Umsetzung dieser Massnahme haben die Betreiber solcher Anlagen fünf Jahre Zeit.

Regierungsrat will einen Gegenvorschlag zur Solarinitiative erarbeiten

Im November 2021 haben die Berner Grünen die Solarinitiative eingereicht.

Sie verlangt, dass künftig alle Neubauten mit Solaranlagen auszustatten sind, wenn eine solche Anlage auf dem Dach oder der Fassade zumutbar ist.

Diese Forderung geht dem Regierungsrat zu weit und er will einen Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiten.

Vorlagen haben es vor dem Berner Volk schwer

Auf Bundesebene hat das Parlament letzten Herbst eine Solarpflicht für Gebäude mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmeter beschlossen.

Diese Neuerung müssen die Kantone umsetzen und ist auch Teil des revidierten kantonalen Energiegesetzes.

Vorlagen, welche den Umweltschutz mit konkreten Massnahmen fördern wollen, haben es vor dem Berner Volk schwer.

Anfang 2021 lehnte die Bevölkerung die Gesetzesänderung über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge ab. Diese sah vor über die Motorfahrzeugsteuer ökologischere Fahrzeuge zu begünstigen.

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