Diese Berner Gesetze ändern sich auf den Jahreswechsel

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Per 1. Januar 2023 ändern sich im Kanton Bern 86 Gesetze und Verordnungen.

Kanton bern
Die Flagge des Kantons Bern. - Keystone

Höhere Prämienverbilligungen, elektronischer Amtsanzeiger, Ausbildung der Lehrpersonen an der NMS oder das neue Finanzkontrollgesetz: die wichtigsten Änderungen nebst dem Energiegesetz in Kürze.

Familien, die pro Jahr nicht mehr als 38'000 Franken verdienen, erhalten künftig höhere Krankenkassenprämien für ihre Kinder.

Die Verbilligung steigt, laut der neuen Fassung der kantonalen Krankenversicherungsverordnung, von 50 auf 80 Prozent der Prämie.

Für die anderen Personengruppen bleibt die Prämienverbilligung beim Alten.

Amtspublikationen können online gestellt werden

Für Gemeinden besteht neu die Möglichkeit die Amtspublikationen, beispielsweise Baugesuche oder Gemeinderatsbeschlüsse, online zu stellen und nicht mehr nur im Amtsblatt zu publizieren.

Dies wird mit der Änderung des Gemeindegesetzes möglich.

Die Gemeinde Köniz macht ab dem ersten Tag von dieser Gesetzesänderung Gebrauch und publiziert ihre Publikationen auf der ePublikationen-Webseite.

Mitte Dezember 2022 hat auch der Gemeindeverband Anzeiger Region Bern entschieden, sich per 1. Januar 2024 aufzulösen.

Am Hochschulinstitut NMS Bern können Lehrpersonen ausgebildet werden

Mit den Anpassungen im Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule wird das pädagogische Hochschulinstitut NMS Bern selbständig Lehrpersonen ausbilden können.

Bis zum Jahreswechsel kann das nur die Pädagogische Hochschule Bern (PHBern).

Die NMS bildete bis anhin auch schon Lehrpersonen aus, diese Ausbildung war aber der PHBern angegliedert.

Zuständigkeit der Finanzkontrolle geregelt

Auf den Jahreswechsel hin tritt die Totalrevision des kantonalen Finanzkontrollgesetzes und der Finanzhaushaltsverordnung in Kraft.

Das neue Gesetz gliedert die Aufsicht der Finanzkontrolle näher beim Parlament an. Die soll auch unabhängiger sein.

Das Gesetz regelt auch die Zuständigkeit der Finanzkontrolle als Meldestelle für Missstände in der kantonalen Verwaltung, bei Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.

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