Einbau von Solaranlagen soll keine steuerlichen Nachteile haben

Im Kanton Bern sollen Energiesparmassnahmen künftig einheitlich besteuert und damit Ungleichbehandlungen beim Einbau von Solaranlagen beseitigt werden. Dies hat der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen.

Eine Solaranlage in der Sonne (Symbolbild). - dpa

Bei der Beratung eines Prüfberichts zu steuerlichen Effekten bei Energiesparmassnahmen stimmte der Rat drei Planungserklärungen zu - darunter zwei der SP. Demnach wird der Regierungsrat aufgefordert, die nötige Steuergesetzrevision «umgehend» an die Hand zu nehmen, um Ungleichbehandlungen möglichst schnell zu beheben.

Den Bericht hatte das Parlament 2017 mit der Überweisung eines SP-Postulates in Auftrag gegeben. Grossrätin Kornelia Hässig (Zollikofen) forderte eine «faire Besteuerung» von Solaranlagen und energetischen Sanierungen. Dabei ging es etwa um ungleiche Effekte auf den Eigenmietwert und die Liegenschaftssteuer.

Die Regierung zeigte sich bereit, die Ungleichheiten bei einer kommenden Steuergesetzrevision auszumerzen, warnte aber vor zu hohen Erwartungen. Der Kanton sei im Steuerbereich nicht völlig frei und müsse auch übergeordnetes Recht berücksichtigen, sagte Finanzdirektorin Beatrice Simon.

Der Rat überwies am Mittwoch zudem eine neue SP-Motion, die dem Anliegen zusätzlichen Schub geben will. Nebst der Vereinheitlichung bei der Besteuerung der verschiedenen Photovoltaikanlagen verlangt der Vorstoss zudem, dass beim Verkauf von Solarstrom aus diesen Anlagen Gewinnungskosten in Abzug gebracht werden können.